Lärmaktionsplan

Verkehrslärm ist eine Belastung für Mensch und Umwelt

Fortschreibung des Lärmaktionsplan (Runde IV) beschlossen

Am 18.11.2024 wurde im Gemeinderat der Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Fortschreibung der Eislinger Lärmaktionsplanung beschlossen. Das Dokument steht hier zum Download bereit.

Entwurfsfassung des Berichts zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes  Runde IV (PDF)


Bürgerschaft wird beteiligt

Auf Basis der 2022 erstellten Lärmkartierungen an klassifizierten Straßen des Landes Baden-Württemberg wurde die Lärmaktionsplanung fortgeschrieben. Ein Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch den Gemeinderat am 18. November 2024 freigegeben. Die aufgestellten Maßnahmen und Vorschläge für die Ausweisung von sogenannten „ruhigen Gebieten“ wurden fortgeschrieben.

Ihre Beteiligung

Die Bürgerbeteiligung der Lärmaktionsplanung erfolgt vom 22. November bis zum 22. Dezember 2024. Die eingegangenen Anregungen werden anschließend geprüft und abgewogen, ob die genannten Punkte in den Lärmaktionsplan übernommen werden können. Vielen Dank für Ihre Beteiligung!

Rückmeldungen können formfrei per E-Mail an planungsamt(at)eislingen.de, telefonisch (07161 / 804-350) oder postalisch eingereicht werden.

Entwurf Abschlussbericht zur Lärmaktionsplanung

Der Abschlussbericht der Lärmaktionsplanung mit der Zusammenstellung der Beteiligungsphase wurde in der Gemeinderatsitzung am 29.11.2021 zum Beschluss vorgelegt.

Der Lärmaktionsplan in gedruckter Form aufgeschlagen auf einem Tisch.Der Lärmaktionsplan lag für alle Bürgerinnen und Bürger im Rathaus aus, um sich zu beteiligen.

Weitere Schritte in die Zukunft

Der Abschlussbericht der Lärmaktionsplanung mit der Zusammenstellung der Beteiligungsphase wird anschließend in einer Gemeinderatsitzung im neuen Jahr 2025 zum Beschluss vorgelegt.

Lärm durch Schienenverkehr

Beiträge, die den Bahnlärm betreffen, sind beim Eisenbahn-Bundesamt einzureichen und können nicht im Zuge der städtischen Lärmaktionsplanung bearbeitet werden. Weitere Infos finden Sie auf der Website des Eisenbahn Bundesamts .