Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Eislingen ist bemüht ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für eislingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)


Gliederung der Inhalte

Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

Die Felder in den Online-Formularen (Beispiel: Kontaktformular) sind im Quellcode lediglich als Typ „Text“ gekennzeichnet. Eine eindeutige Kennzeichnung ist im verwendeten CMS-System aktuell nicht möglich. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

Anderssprachige Wörter und Textabschnitte auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit als solche gekennzeichnet.
(gemäß Prüfschritt 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Hilfe bei Fehlern

Dieser Prüfschritt wurde nicht erfüllt. Die dafür zur Verfügung stehenden Funktionen des vorliegenden Content-Management-Systems sind hierfür nicht ausreichend. Beim nächsten Update wird diese Funktion berücksichtigt und ergänzt.
(gemäß Prüfschritt 3.3.3a Hilfe bei Fehlern der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache

Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Webseite eislingen.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuirliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.


PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.


Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 05.08.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft: Die Erklärung wurde zuletzt am 01.02.2021 überprüft.

4. Feedback und Kontaktangaben

Sie sind auf eislingen.de auf Inhalte gestoßen:
  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internettauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an pressestelle(at)eislingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Eislingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.