Stadtseniorenrat
Der Stadtseniorenrat Eislingen ist eine Arbeitsgemeinschaft unabhängiger und ehrenamtlich tätiger Senioren und ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Er arbeitet in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Eislingen und wurde bei einer öffentlichen Versammlung am 04.11.1998 durch die Wahl eines Vorstandes gebildet.
Weitere Informationen
Link zur Seite des Stadtseniorenrates Eislingen e.V.
Faltblatt des Stadtseniorenrats Eislingen e.V. "Miteinander -Füreinander" (PDF)
Vorstand und Mitglieder
Weitere Informationen zum Vorstand und seinen Mitgliedern
Ziele
Der Stadtseniorenrat informiert die Öffentlichkeit und macht staatliche und kommunale Behörden auf die Probleme älterer Menschen aufmerksam und arbeitet an deren Lösungen mit. Er sucht deshalb das Gespräch mit den älteren Menschen in unserer Stadt.
Aktivitäten
- Der SSR hält einmal im Monat, mittwochs, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr eine Bürger-Sprechstunde ab. Diese findet im Treff im Löwen (Bahnhofstraße 9) statt.
- Vertreter des Stadtseniorenrates informieren nach Voranmeldung über Vorsorge im Alter.
- Des Weiteren werden Besichtigungen, Konzertfahrten und Vorträge für Senioren veranstaltet.
- Der SSR stellt Vorlesepaten für die 1. und 2. Klasse der Grundschule.
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Bankvollmacht
- Betreuungsverfügung
- Testament
- Handreichung für Angehörige und Bevollmächtigte
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Gesprächstermin unter Telefon 07161 - 73050 (Herr Geier). Ein Anrufbeantworter ist geschaltet.
Auch werden ältere Dokumente einer Sichtprüfung bezüglich aktueller Bedürfnisse, Vollständigkeit und Rechtssicherheit unterzogen. Die Informationsmappen „Vorsorgeregelungen für das Alter“ und „Handreichungen für Bevollmächtigte“ können beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Eislingen für 3,00 Euro erworben werden.
Patientenverfügung - Ergänzung
Die Coronapandemie erfordert, die Patientenverfügung in der Position „künstliche Beatmung“ unbedingt um folgenden Wortlaut zu ergänzen:- Im Falle meiner Erkrankung durch das Virus COVID-19 verlange ich die Durchführung einer künstlichen Beatmung, sofern dies aus medizinischer Sicht notwendig ist.
- Sollte während der Behandlung ein Krankheitszustand eintreten wie er in meiner Patientenverfügung (= PV) beschrieben ist, so soll meine PV wieder voll umfänglich gelten.
- Alle anderen Punkte in meiner PV behalten weiterhin voll ihre Gültigkeit.