GVV / Baurechtsamt

Eis­lin­gen-Ot­ten­bach-Sa­la­ch

Der im Jahr 1974 ge­grün­de­te Ge­mein­de­ver­wal­tungs­ver­band (GVV) mit Sitz in Eis­lin­gen/Fils be­steht aus der Gro­ßen Kreis­stadt Eis­lin­gen/Fils mit circa 20.500 Ein­woh­nern sowie den Ver­bands­ge­mein­den Sa­la­ch mit circa 7.800 Ein­woh­nern und Ot­ten­bach mit einer Ein­woh­ner­zahl von circa 2.500.

Das Bau­rechts­amt ist un­te­re Bau­rechts­be­hör­de für die Ver­bands­ge­mein­den und damit haupt­säch­lich für die Er­tei­lung von Bau­ge­neh­mi­gun­gen zu­stän­dig.

Aber auch Auf­ga­ben aus dem Be­reich des Denk­mal­schutz­rechts, als Gast­stät­ten­er­laub­nis­be­hör­de oder als zu­stän­di­ge Be­hör­de für die Er­tei­lung der Er­laub­nis für Spiel­hal­len ge­hö­ren zum wei­ten Auf­ga­ben­spek­trum des Ver­bands.

Ver­bands­vor­sit­zen­der

Herr Ober­bür­ger­meis­ter Oliver Marzian

Lei­tung Bau­rechts­amt

Herr Jan Frieß

Weitere Informationen

Seit dem 01.01.2025 ist eine Antragstellung bei der Baurechtsbehörde nur noch digital möglich. Bauanträge müssen über die Online-Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - gestellt werden.

Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden

  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften beantragen
  • Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung für Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
  • Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für eine bauliche Anlage
  • Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigungsverfahren normal BW beantragen (einschließlich Tektur- und Änderungsgenehmigungen)
  • Bauvoranfrage beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage beantragen
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO (einschließlich Tektur- und Änderungsgenehmigungen)
  • Verlängerung Bauvorbescheid
  • Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen

Online-Antragstellung:

Klicken Sie hier um einen Antrag online zu stellen:
bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-eislingen-ottenbach-salach/

Weitere Informationen:

Hilfe bei der Anmeldung als Privatperson
Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

Weitere Informationen zur Bund-ID

Hilfe bei der Anmeldung als Vertreter eines Unternehmens
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.

Weitere Informationen zum ELSTER-Konto

Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr