GVV / Baurechtsamt
Eislingen-Ottenbach-Salach
Der im Jahr 1974 gegründete Gemeindeverwaltungsverband (GVV) mit Sitz in Eislingen/Fils besteht aus der Großen Kreisstadt Eislingen/Fils mit circa 20.500 Einwohnern sowie den Verbandsgemeinden Salach mit circa 7.800 Einwohnern und Ottenbach mit einer Einwohnerzahl von circa 2.500.
Das Baurechtsamt ist untere Baurechtsbehörde für die Verbandsgemeinden und damit hauptsächlich für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.
Aber auch Aufgaben aus dem Bereich des Denkmalschutzrechts, als Gaststättenerlaubnisbehörde oder als zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis für Spielhallen gehören zum weiten Aufgabenspektrum des Verbands.
Verbandsvorsitzender
Herr Oberbürgermeister Oliver Marzian
Leitung Baurechtsamt
Weitere Informationen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Baugenehmigung beantragen
- Bautechnische Prüfung statischer Nachweise
- Bauvorbescheid
- Brandverhütungsschau
- Denkmalbuch – Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz – Änderungen einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz – Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz – Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Denkmalliste – Eintragung und Einsicht beantragen
- Gaststätte – Anzeige Gaststättengewerbe
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Grundstücksteilung – Erklärung abgeben
- Spielhalle – Betriebserlaubnis beantragen
- Verfahrensfreie Bauvorhaben (entscheidungserteilende Stelle)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung – Antrag (PDF)
- Baugenehmigung – online beantragen (Digitale Baugenehmigung)
- Baugenehmigung – LBO Vordrucke Anlage 1: Lageplan (PDF)
- Baugenehmigung – LBO Vordrucke Anlage 2: Baubeschreibung (PDF)
- Baugenehmigung – LBO Vordrucke Anlage 3: Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
- Baugenehmigung – LBO Vordrucke Anlage 4a: Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)
- Baugenehmigung – LBO Vordrucke Anlage 4b: Technische Angaben über Wärmepumpen (PDF)
- Baugenehmigung – Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung (PDF)
- Baugenehmigung – Bauleiter-Bestellung (PDF)
- Baugenehmigung – Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (PDF)
- Denkmalschutz – Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz (PDF – nicht barrierefrei)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 41 LGlüG – Antrag (Online-Formular)
- Gaststätte – Anzeige gemäß § 2 Absatz 2 Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (LGastG) (Online-Formular)
- Gaststätte – Fragebogen stehendes Gaststättengewerbe (Online-Formular)
- GEG – Erfüllungserklärung gemäß Paragraf 104 Gebäudeenergiegesetz (PDF)
- GEG – Erfüllungserklärung Wohngebäude Neubau (PDF)
- GEG – Erfüllungserklärung Nichtwohngebäude Neubau (PDF)
- GEG – Erfüllungserklärung Wohngebäude im Bestand (Änderung) (PDF)
- GEG – Erfüllungserklärung Nichtwohngebäude im Bestand (Änderung) (PDF)
- GEG – Erfüllungserklärung Wohngebäude im Bestand (Erweiterung und Ausbau) (PDF)
- GEG – Erfüllungserklärung Nichtwohngebäude im Bestand (Erweiterung und Ausbau) (PDF)
- GEG – Merkblatt zum Gebäudeenergiegesetz (PDF)
Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften beantragen
- Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Antrag auf Teilbaugenehmigung für Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
- Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für eine bauliche Anlage
- Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigungsverfahren normal BW beantragen (einschließlich Tektur- und Änderungsgenehmigungen)
- Bauvoranfrage beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage beantragen
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO (einschließlich Tektur- und Änderungsgenehmigungen)
- Verlängerung Bauvorbescheid
- Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen
Online-Antragstellung:
Klicken Sie hier um einen Antrag online zu stellen:bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-eislingen-ottenbach-salach/
Weitere Informationen:
Hilfe bei der Anmeldung als PrivatpersonFür die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.
Weitere Informationen zur Bund-ID
Hilfe bei der Anmeldung als Vertreter eines Unternehmens
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Weitere Informationen zum ELSTER-Konto
| Montag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr |