Bauflächenkataster
Allgemeine Informationen zum Bauflächenkataster
Mit dem Bauflächenkataster soll eine aktuelle Übersicht über die im Stadtgebiet noch vorhandenen, aber bislang nicht ausgeschöpften Bebauungsmöglichkeiten gegeben werden. Der Gemeinderat hat dazu in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2022 die Veröffentlichung des Bauflächenkatasters 2022 der Stadt Eislingen auf Grundlage von § 200 (3) BauGB beschlossen. Bei der Erhebung der vorhanden Potentiale wurde zwischen Baulücke und Entwicklungsflächen unterschieden. Bei Baulücken als auch bei den Entwicklungsflächen wurde zwischen
- Mischgebiets- und
- Wohnbauflächen, sowie
- gewerblichen Flächen
unterschieden. Das Bauflächenkataster besteht aus Lageplan und Flächenliste als Tabelle. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Was versteht man unter Baulücken?
Eine Baulücke ist ein unbebautes oder geringfügig bebautes Grundstück, das den Bebauungszusammenhang entlang einer im Wesentlichen fertigen Straße unterbricht. Die Erschließung dieses Baugrundstückes ist in ausreichendem Umfang gesichert und planungsrechtlich entweder nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder nach § 34 BauBG (Innenbereich) bebaubar. Eine allgemein gültige größenmäßige Abgrenzung der Baulücke gibt es nicht. Bei der Bestimmung einer Baulücke wird vom städtebaulichen Bebauungszusammenhang ausgegangen.
Was versteht man unter Entwicklungsflächen?
Als Entwicklungsflächen sind Flächen zu verstehen, die momentan noch nicht oder nur ungenügend erschlossen sind oder für die noch kein Baurecht besteht und / oder eine Grundstücksneuordnung erfolgen muss.
Grundstücke, für die ein Widerspruch zur Veröffentlichung innerhalb dieser Frist abgegeben wurde, sind im Bauflächenkataster berücksichtigt.
Grundstückseigentümer haben selbstverständlich jederzeit das Recht, der Veröffentlichung ihres Grundstücks zu widersprechen. Die Löschung der Daten kann dann erst zum nächst möglichen und zumutbaren Zeitpunkt erfolgen