Förderprogramm Natur- und Umweltschutz
Die dafür aufgestellten Förderrichtlinien bilden die Grundlage für die Gewährung von finanziellen Zuschüssen durch die Stadt Eislingen/Fils. Sie dienen dazu, örtliche Aktivitäten und Leistungen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes zu honorieren. Das Förderprogramm ist eine Ergänzung zu den bestehenden Umweltförderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Die Stadt Eislingen berät Interessenten und Antragsteller, unterstützt bei der Planung von Projekten, sowie bei der Vorbereitung und Abwicklung von Anträgen.
Kommunale Förderrichtlinien
In der Richtlinie finden Sie alle Grundlagen und Rahmenbedingungen für das erweiterte Förderprogramm Natur- und Umweltschutz der Stadt Eislingen (Stand 2024):
Zuschussfähige Maßnahmen
Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen, Biotop- und Landschaftspflege-Maßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Förderung von gebäudebewohnenden Tierarten.
Umwandlung von artenarmen Vegetationsflächen, Schottergärten oder befestigten Flächen in naturnahe Blühflächen (zum Beispiel Blumenwiesen oder Staudenbeete), Mindestfläche 20 Quadratmeter.
Aufwendungen für öffentliche Veranstaltungen, Ausstellungen, Herstellung von Informationsmaterial und Veröffentlichungen.
Förderung des landschaftsprägenden Streuobstbau
Der fachgerechte Schnitt von Obstbäumen in Streuobstwiesen außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Düngung von Jungbäumen.
Über die Baumpflege hinaus gehende Erhaltungsmaßnahmen von Obstbäumen für den Artenschutz (zum Beispiel Sicherung von Fledermausquartieren oder Brutbäumen bestandsgefährdeter Vogelarten).
Weitere Informationen
Darüber hinaus können unbare Eigenleistungen in Form der geleisteten Arbeit von ehrenamtlich tätigen Personen oder Personengruppen (Vereine, Arbeitsgemeinschaften, Initiative) sowie Maschinen- und Materialkosten als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Downloads
Anträge auf Bezuschussung sind vor Durchführung der Maßnahme auf einem Formblatt der Stadt Eislingen/Fils zu stellen und beim Planungsamt einzureichen. Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt nach fachlicher Prüfung des Antrages durch das Planungsamt.