Förderprogramm Natur- und Umweltschutz

Die dafür auf­ge­stell­ten För­der­richt­li­ni­en bil­den die Grund­la­ge für die Ge­wäh­rung von fi­nan­zi­el­len Zu­schüs­sen durch die Stadt Eis­lin­gen/Fils. Sie die­nen dazu, ört­li­che Ak­ti­vi­tä­ten und Leis­tun­gen auf dem Ge­biet des Na­tur- und Um­welt­schut­zes zu ho­no­rie­ren. Das För­der­pro­gramm ist eine Er­gän­zung zu den be­ste­hen­den Um­welt­för­der­pro­gram­men des Lan­des Ba­den-Würt­tem­berg.

Die Stadt Eislingen berät In­ter­es­sen­ten und An­trag­stel­ler, un­ter­stützt bei der Pla­nung von Pro­jek­ten, sowie bei der Vor­be­rei­tung und Ab­wick­lung von An­trä­gen.

Kommunale Förderrichtlinien

In der Richtlinie finden Sie alle Grundlagen und Rahmenbedingungen für das erweiterte Förderprogramm Natur- und Umweltschutz der Stadt Eislingen (Stand Dezember 2021):

Zuschussfähige Maßnahmen

Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen, Biotop- und Landschaftspflege-Maßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Förderung von gebäudebewohnenden Tierarten.
Umwandlung von artenarmen Vegetationsflächen, Schottergärten oder befestigten Flächen in naturnahe Blühflächen (zum Beispiel Blumenwiesen oder Staudenbeete), Mindestfläche 20 Quadratmeter.
Übernahme von Patenschaften für Stadtbäume und öffentliche Grünflächen, Bachpatenschaften, Pflege von Spielplätzen und öffentlichen Grünflächen, Sammlung von Unrat aus Wäldern, Bachläufen.
Aufwendungen für öffentliche Veranstaltungen, Ausstellungen, Herstellung von Informationsmaterial und Veröffentlichungen.

Förderung des landschaftsprägenden Streuobstbau

Der fachgerechte Schnitt von Obstbäumen in Streuobstwiesen außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Düngung von Jungbäumen.
Über die Baumpflege hinaus gehende Erhaltungsmaßnahmen von Obstbäumen für den Artenschutz (zum Beispiel Sicherung von Fledermausquartieren oder Brutbäumen bestandsgefährdeter Vogelarten).

Weitere Informationen

Darüber hinaus können unbare Eigenleistungen in Form der geleisteten Arbeit von ehrenamtlich tätigen Personen oder Personengruppen (Vereine, Arbeitsgemeinschaften, Initiative) sowie Maschinen- und Materialkosten als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Downloads

Anträge auf Bezuschussung sind vor Durchführung der Maßnahme auf einem Formblatt der Stadt Eislingen/Fils zu stellen und beim Planungsamt einzureichen. Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt nach fachlicher Prüfung des Antrages durch das Planungsamt.