Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist für Kommunen der zentrale strategische Prozess, um Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Dabei folgt sie dem Leitspruch: Energiewende durch Wärmewende. Für die kommunale Wärmeplanung gibt das Klimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 vor. Gemäß Gesetzesbegründung bedeutet dies, dass durch die Wärmeversorgung spätestens im Jahr 2040 keine Treibhausgas-Emissionen mehr verursacht werden dürfen. Der große Mehrwert eines kommunalen Wärmeplans besteht darin, dass er kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie der Verwaltung mit ihren Fachabteilungen einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahrzehnte liefert. Gemäß §27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist Eislingen als Große Kreisstadt verpflichtet, einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen und diesen spätestens alle sieben Jahre fortzuschreiben.

Ein kommunaler Wärmeplan umfasst vier Elemente:

1. Bestandsanalyse

Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.

2. Potenzialanalyse

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.

3. Klimaneutrales Szenario 2040, Zielszenario mit Zwischenschritt 2030

Ein Szenario zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung wird entwickelt. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.

4. Lokale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenplanung

Ein Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans wird formuliert. Dieser beinhaltet

  • ausgearbeiteten Maßnahmen,
  • Umsetzungsprioritäten
  • Zeitplan für die nächsten Jahre
  • Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und
  • den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

Nach Fertigstellung muss der Wärmeplan beim zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden. Verschiedene Verbrauchswerte werden in einer landesweiten Datenbank erfasst, die Wärmepläne werden im Internet veröffentlicht.

Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Eislingen

Die Stadt Eislingen/Fils hat das Büro energielenker mit dem Ausarbeiten des Kommunalen Wärmeplans für Eislingen beauftragt. Die energielenker haben insgesamt 29 Energieplansteckbriefe, 12 Gebietsmaßnahmensteckbriefe, sowie vier strategische Maßnahmen  - sogennante „weiche Faktoren“ -  erarbeitet.
 
Die Energieplansteckbriefe teilen das Stadtgebiet Eislingens auf 29 Einzelgebiete auf und geben eine Auskunft, wie eine mögliche Versorgungslösung für das jeweilige Gebiet in Zukunft aussehen kann. Die 12 Gebietsmaßnahmensteckbriefe stellen Gebiete dar, welche aufgrund vorhandener Gegebenheiten geeignet sind, als Maßnahme der kommunalen Wärmeplanung festgeschrieben zu werden. Sie werden in der Folge auf eine mögliche Realisierung geprüft. Die „weichen Faktoren“ stellen strategische Maßnahmen dar, die flankierend zu den Maßnahmensteckbriefen beschlossen werden können, diese müssen jedoch nicht zwingend im kommunalen Wärmeplan festgeschrieben werden. Am 09. Oktober 2023 wurden die von der Stadtverwaltung priorisierten Maßnahmen im öffentlichen Teil in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vorgestellt.

Zeitplan bis 31.12.2023

Das KlimaG BW sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Offenlegung der Maßnahmen vor. Im Anschluss an die ATU-Sitzung erfolgte von Seiten der Stadtverwaltung eine Veröffentlichung der Maßnahmen im Zeitraum vom 10.10.2023  bis 29.10.2023. In diesem Zeitraum konnten die Maßnahmensteckbriefe sowie die räumlichen Einzelsteckbriefe von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgte durch Aushang an der Informationswand im zweiten Obergeschoss des Rathauses. Außerdem können Sie sich die Steckbriefe hier herunterladen:

Energieplansteckbriefe (PDF)

Maßnahmensteckbriefe (PDF)
 
Nach Ende des Offenlegungszeitraums erfolgt eine Prüfung der Anmerkungen und Anregungen und gegebenenfalls eine Berücksichtigung im kommunalen Wärmeplan. Abschließend erfolgt die Gesamtvorstellung des Projekts „Kommunale Wärmeplanung“ in der Sitzung des Gemeinderats am 27.11.2023 sowie der finale Beschluss und die Festschreibung der Maßnahmen, ehe der kommunale Wärmeplan von Eislingen veröffentlicht wird. Gemäß KlimaG BW müssen mindestens fünf Maßnahmen im Wärmeplan festgeschrieben werden. Die beschlossenen Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung sind nach finalem Beschluss innerhalb von fünf Jahren auf eine mögliche Machbarkeit und Realisierung zu prüfen. Für die Machbarkeitsstudien besteht die Chance über verschiedene Förderprogramme Fördermittel zu erhalten. Eine Umsetzungspflicht der Maßnahmen besteht nicht.