Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist für Kommunen der zentrale strategische Prozess, um Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Dabei folgt sie dem Leitspruch: Energiewende durch Wärmewende. Für die kommunale Wärmeplanung gibt das Klimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 vor. Gemäß Gesetzesbegründung bedeutet dies, dass durch die Wärmeversorgung spätestens im Jahr 2040 keine Treibhausgas-Emissionen mehr verursacht werden dürfen. Der große Mehrwert eines kommunalen Wärmeplans besteht darin, dass er kommunalen Entscheidungsträgerinnen und  -trägern sowie der Verwaltung mit ihren Fachabteilungen einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahrzehnte liefert. Gemäß §27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) war Eislingen als Große Kreisstadt verpflichtet, einen Kommunalen Wärmeplan bis zum 31.12.2023 zu erstellen und diesen spätestens alle sieben Jahre fortzuschreiben.

Ein kommunaler Wärmeplan umfasst vier Elemente:

1. Bestandsanalyse

Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und  -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen. Das schließt mit ein: Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.

2. Potenzialanalyse

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.

3. Klimaneutrales Szenario 2040, Zielszenario mit Zwischenschritt 2030

Ein Szenario zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung wird entwickelt. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030.

4. Lokale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenplanung

Ein Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans wird formuliert. Dieser beinhaltet

  • Mindestens 5 ausgearbeiteten Maßnahmen
  • Umsetzungsprioritäten
  • Zeitplan für die nächsten Jahre
  • Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und
  • den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Eislingen

Der kommunale Wärmeplan der Stadt Eislingen wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Energielenker erstellt und wurde in der Sitzung des Gemeinderats von 27.11.2023 beschlossen.

Des Weiteren haben die Energielenker, neben dem Wärmeplan insgesamt 29 Energieplansteckbriefe erarbeitet. Sie teilen das Stadtgebiet Eislingens auf 29 Einzelgebiete auf und geben eine unverbindliche Auskunft, wie eine mögliche Versorgungslösung für das jeweilige Gebiet in Zukunft aussehen kann.

Kommunaler Wärmeplan Eislingen (PDF)

Energieplansteckbriefe (PDF)
 
Die gemäß KlimaG BW festgeschriebenen Maßnahmen im Wärmeplan, sind nach finalem Beschluss innerhalb von fünf Jahren auf eine mögliche Machbarkeit und Realisierung zu prüfen. Für die Machbarkeitsstudien besteht die Chance über verschiedene Förderprogramme Fördermittel zu erhalten. Eine Umsetzungspflicht der Maßnahmen besteht nicht.