Rechts­kräf­ti­ge
Be­bau­ungs­plä­ne

Rechtskräftige Bebauungspläne

(ab Oktober 2017)

Die auf dieser Seite im Internet dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken und stellen keine geschäftliche, rechtsverbindliche oder sonstige Auskunfts- bzw. Beratungsdienstleistung dar. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann nur der Originalplan der Stadt Eislingen/Fils sein. Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder. Fachkundige Auskünfte und Beratungen zu den Planwerken, zum aktuellen Stand der Planverfahren und zum Planungsrecht erhalten Sie direkt bei der Stadt Eislingen/Fils.

Das Planungsamt stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit und ist darum bemüht, deren Aktualität, Korrektheit, Maßhaltigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit aber nicht garantiert werden. Die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität bzw. Vollständigkeit. Insofern besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeder Art.

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Rechtskräftige Bebauungspläne

(ab Oktober 2017)

Südlich der Heimt- und Streichenbachstraße, 2. Änderung (PDF)

Am Aubachgraben (PDF)

Zwischen Gairen-, Rückert-, Gerhart-Hauptmann- und Scheerstraße, Teil B, 2. Änderung, Musikschule (PDF)

Klingengraben Teil B östlicher Teil (PDF)
Klingengraben Teil B östlicher Teil, 1. Änderung (PDF)

Ziegelbachklinge, 2. Änderung - Erweiterung Kinderhaus (PDF)

Sängerstraße, 3. Änderung - Bereich Sängerheim (PDF)

Haarwiesen Geren II West (PDF)

Haarwiesen Geren II West Kindertagesstätte (PDF)
Haarwiesen Geren II West Kindertagesstätte  - zusammenfassende Erklärung (PDF)

Westlich und östlich des Weilerbachs, Teil C, 2. Änderung, Gebäudehöhe (PDF)