Kindergärten

In der Stadt Eis­lin­gen gibt es 16 Ta­ges­ein­rich­tun­gen für Kin­der im Alter ab 1 beziehungsweise 3 Jah­ren. Davon be­fin­den sich sechs in der Trä­ger­schaft der drei Kir­chen­ge­mein­den, eine Einrichtung befindet sich in freier Trägerschaft. Die Stadt Eis­lin­gen ist Trä­ger von neun Ein­rich­tun­gen.

In neun Ein­rich­tun­gen be­ste­hen Krip­pen­grup­pen, in denen Kin­der ab 1 Jahr be­treut wer­den kön­nen.

In un­se­rer Elterninformation (PDF) er­hal­ten Sie erste Tipps zum An­mel­de­ver­fah­ren.

Alle Einrichtungen finden Sie in unserem Stadt- und Satellitenplan.

Kita-Vormerkportal

Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz können Eltern über die Online-Vormerkung direkt mit folgendem Link vornehmen. Wählen Sie einen Kindergarten auf der Karte aus und klicken Sie auf „Zur Vormerkung“.

Link zum KITA-Vormerkportal

Bei Fragen zur Vormerkung können Sie sich an Lena Haas (Telefon: 07161 804-235; E-Mail: l.haas(at)eislingen.de) wenden.    

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Einrichtungen der Stadt Eislingen

Freie Träger

Kirchliche Einrichtungen

Fe­ri­en in den städ­ti­schen Kin­der­gär­ten

Fe­ri­en­über­sicht der städ­ti­schen Kin­der­gär­ten

Weitere Informationen

Durch die Geburt eines weiteren Kindes reduziert sich der Elternbeitrag. Die Änderung wird ab dem Folgemonat wirksam.
Mit dem Formular haben Eltern die Möglichkeit, dies zeitnah der Stadt Eislingen (Amt für Bildung und Betreuung; Nadja De Pompa oder Lena Haas) mitzuteilen.

Mitteilung über die Geburt eines Geschwisterkindes (PDF)
Mitteilung über die Geburt eines Geschwisterkindes (Online-Formular)

Die Kinderbetreuungsgebühren erhöhen sich zum 01.09.2024 und 01.09.2025. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. Mai 2024 beschlossen.

Elternbeiträge ab September 2023 (PDF)
Elternbeiträge ab September 2024 (PDF)
Elternbeiträge ab September 2025 (PDF)

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Betreuungskosten eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind die Belastung nicht zumutbar ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. Eltern können den Zuschuss beim Landratsamt Göppingen beantragen.
Wirtschaftliche Jugendhilfe zur Kinderbetreuung beim Landratsamt beantragen (Online-Formular)

Ansprechperson:

Unter folgendem Link finden Sie alle Kontaktdaten. Klicken Sie dafür auf "Wirtschaftliche Jugendhilfe" um Ihre Ansprechperson zu finden.
Kontaktpersonen Kreisjugendamt | Landkreis Göppingen (landkreis-goeppingen.de)

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leitungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür nicht leisten können. (Mittagsverpflegung in Krippe und Kindergarten)

Ansprechpersonen:

Wohngeldbehörde LRA Göppingen: Bildung und Teilhabe | Landkreis Göppingen (landkreis-goeppingen.de)
Bundesagentur für Arbeit: Leistungen für Bildung und Teilhabe | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Melden Sie sich gerne bei Andrea Mönich, (Telefon: 07161 804-239; E-Mail: a.moenich(at)eislingen.de). Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Stellenangeboten