Bebauungspläne

Der Be­bau­ungs­plan, ein ver­bind­li­cher Bau­leit­plan

Im Be­bau­ungs­plan, den eine Ge­mein­de als Sat­zung (Orts­ge­setz) er­lässt, wird durch Zeich­nung und Text fest­ge­setzt, wel­che Nut­zung auf den ein­zel­nen Grund­stü­cken zu­läs­sig ist. Zu den all­ge­mei­nen Fest­set­zun­gen ge­hö­ren üb­li­cher­wei­se die Art und das Maß der bau­li­chen Nut­zung (z.B. Wohn­ge­bäu­de mit höchs­tens drei Voll­ge­schos­sen), die Bau­wei­se, die über­bau­ba­ren und nicht über­bau­ba­ren Grund­stücks­flä­chen, die Grün­flä­chen sowie Ver­kehrs­flä­chen und vie­les mehr. Der Be­bau­ungs­plan ent­hält in der Regel den ei­gent­li­chen Plan im Maß­stab 1 zu 500, se­pa­rat an­ge­führ­te Fest­set­zun­gen durch Text und eine Zei­chen­er­klä­rung. Zu­sätz­lich sind auch eine Be­grün­dung, sowie in ent­spre­chen­den Fäl­len, ein Um­welt­be­richt Teil des Be­bau­ungs­plans.

Wohnahus im Neubaugebiet

Ver­fah­ren

Das Ver­fah­ren zur Auf­stel­lung von Be­bau­ungs­plä­nen ist durch das Bau­ge­setz­buch ge­re­gelt. Wäh­rend der früh­zeit­igen Bür­ger­be­tei­li­gung und der Plan­aus­le­gung be­steht die Mög­lich­keit, ei­ge­ne Stel­lung­nah­men ab­zu­ge­ben. In be­son­de­ren Fäl­len ist auch ein ver­kürz­tes Ver­fah­ren ohne früh­zei­ti­ge Be­tei­li­gung der Öf­fent­lich­keit und der Be­hör­den mög­lich. Das Bau­ge­setz­buch (BauGB) schreibt für ver­schie­de­ne Ver­fah­rens­schrit­te eine "orts­üb­li­che Be­kannt­ma­chung" vor, die in der Eis­lin­ger Zei­tung er­folgt. Die Aus­le­gung der Be­bau­ungs­plan­ent­wür­fe er­folgt im Pla­nungs­amt der Stadt­ver­wal­tung Eis­lin­gen.
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Aus­kunft und Be­ra­tung

Wenn Sie neu bauen, an­bau­en oder um­bau­en möch­ten, soll­ten Sie sich über die pla­nungs­recht­li­chen und bau­ord­nungs­recht­li­chen Be­stim­mun­gen er­kun­di­gen. Nä­he­re Aus­künf­te zur Be­bau­bar­keit und zu Be­bau­ungs­plä­nen­ er­teilt er­teilt Ihnen gerne das Pla­nungs­amt.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen

Für wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Thema Be­bau­ungs­plan gibt es im Pla­nungs­amt der Stadt­ver­wal­tung  eine kos­ten­lo­se Bro­schü­re. Die ge­setz­li­chen Grund­la­gen für die Bau­leit­pla­nung (Flä­chen­nut­zungs­plan und Be­bau­ungs­plan) sind