Bebauungspläne
Der Bebauungsplan, ein verbindlicher Bauleitplan
Im Bebauungsplan, den eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) erlässt, wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Zu den allgemeinen Festsetzungen gehören üblicherweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebäude mit höchstens drei Vollgeschossen), die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Grünflächen sowie Verkehrsflächen und vieles mehr. Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan im Maßstab 1 zu 500, separat angeführte Festsetzungen durch Text und eine Zeichenerklärung. Zusätzlich sind auch eine Begründung, sowie in entsprechenden Fällen, ein Umweltbericht Teil des Bebauungsplans.
Verfahren
Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist durch das Baugesetzbuch geregelt. Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Planauslegung besteht die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen abzugeben. In besonderen Fällen ist auch ein verkürztes Verfahren ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden möglich. Das Baugesetzbuch (BauGB) schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine "ortsübliche Bekanntmachung" vor, die in der Eislinger Zeitung erfolgt. Die Auslegung der Bebauungsplanentwürfe erfolgt im Planungsamt der Stadtverwaltung Eislingen.
Derzeit in Aufstellung befindliche Bebauungspläne finden Sie auf der Menüseite
Bebauungspläne in Aufstellung
Auskunft und Beratung
Wenn Sie neu bauen, anbauen oder umbauen möchten, sollten Sie sich über die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen erkundigen. Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit und zu Bebauungsplänen erteilt erteilt Ihnen gerne das Planungsamt.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zum Thema Bebauungsplan gibt es im Planungsamt der Stadtverwaltung eine kostenlose Broschüre. Die gesetzlichen Grundlagen für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind