BonusCard

Die Eislinger BonusCard ist ein freiwilliges und soziales Angebot der Stadt Eislingen. Mit der BonusCard will die Stadt Eislingen Familien und Personen mit geringem Einkommen, über die bestehenden gesetzlichen Unterstützungsleistungen hinaus, eine verbesserte Teilhabe am kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Leben in Eislingen ermöglichen. Für diesen Zweck stellt die Stadt Eislingen Ermäßigungen und Zuschüsse für vielfältige kulturelle, soziale und sportliche Angebote zur Verfügung.

Was ist in der BonusCard enthalten?

Inhaberinnen und Inhaber einer BonusCard erhalten Ermäßigungen bei verschiedenen Einrichtungen oder können diese zum Teil kostenlos nutzen. Dabei haben andere staatliche Leistungen oder Vergünstigungen regelmäßig Vorrang. Eine Übersicht der Vergünstigungen können Sie den Infoblättern entnehmen:

Infoblatt BonusCard basic (PDF)

Infoblatt BonusCard smart (PDF)

Alle Personen, die folgende Leistungen beziehen:
  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld / Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Einzelpersonen, wenn sie im Erststudium BAföG-Leistungen oder in der Erstausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten

Alle Personen mit einem Einkommen, das unter dem 1,1-fachen der Regelsätze des nach dem SGB II relevanten Bedarfs zuzüglich des Bedarfs an Unterkunft und Nebenkosten liegt.
Um eine BonusCard zu erhalten, füllen sie das Antragsformular (PDF) aus und legen alle erforderlichen Unterlagen bei (siehe Checkliste (PDF)). Ihren Antrag können Sie dann im Rathaus bei Christina Szalontay einreichen.
Die BonusCard ist kostenlos.