Kindertagespflege

Kin­der­ta­ges­pfle­ge (oder auch nur kurz Ta­ges­pfle­ge) be­zeich­net die zeit­wei­li­ge Be­treu­ung von Kin­dern bei einer Ta­ges­pfle­ge­per­son (Tagesmutter/Tagesvater) im Alter von 0 bis 14 Jahren.

Die Stadt Eis­lin­gen ko­ope­riert eng mit dem Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e. V.. In allen Fra­gen der Kin­der­ta­ges­pfle­ge wer­den Sie von dem Verein gerne be­ra­ten (Kon­taktdaten und weitere Informationen im Internet unter www.kindertagespflege-goeppingen.de).

Die Kin­der­ta­ges­pfle­ge wird nach § 22 Ab­satz 1 Satz 2 So­zi­al­ge­setz­buch VIII von einer ge­eig­ne­ten Ta­ges­pfle­ge­per­son ent­we­der im Haus­halt der Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten (in der Regel der El­tern) oder im Haus­halt oder an­de­ren ge­eig­ne­ten Räu­men der Ta­ges­mut­ter/des Ta­ges­va­ters ge­leis­tet.

Die Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist nach dem Ta­ges­be­treu­ungs­aus­bau­ge­setz von 2004 neben der Ta­ges­be­treu­ung in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen eine gleich­wer­ti­ge Form der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung.

Weitere Informationen

Wenn Eltern ihre Kinder in einer Tagespflege betreuen lassen, haben sie grundsätzlich Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe (§§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit § 90 Sozialgesetzbuch VIII). Der Antrag ist beim Kreisjugendamt Göppingen (Landratsamt) zu stellen. Diese Jugendhilfe ist vorrangig.

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe (PDF)

Nachrangig zu dieser Hilfe können die Eltern bei der Stadtverwaltung Eislingen einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren in einer Tagespflege stellen.

Antrag auf finanzielle Beteiligung an Betreuungskosten (PDF)
Die Differenz des berechneten Eigenanteils der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die bei der Betreuung eines Kindes in Tagespflege gegenüber einem vergleichbaren Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung entsteht, wird von der Stadt Eislingen auf Antrag übernommen.

Für die Berechnung des Differenzbetrages werden die vom Gemeinderat Eislingen festgesetzten Kita-Gebühren für die Benutzung der Tageseinrichtungen zugrunde gelegt. Werden die Betreuungskosten komplett vom Kreisjugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) übernommen, erhalten die Eltern von der Stadt Eislingen keinen Zuschuss.  

Die Kostenbeteiligung der Stadt Eislingen zur Tagespflege erhalten nur Eltern oder Sorgeberechtigte, die zusammen mit dem betreuten Kind ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben.

Zuschussfähig ist nur die Betreuung durch eine Tagespflegeperson, die über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft vom Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e. V. beaufsichtigt wird.

Damit der Zuschuss der Stadt Eislingen an die Eltern ausbezahlt werden kann, sind monatliche Nachweise der Begleichung des Eigenanteils an das Kreisjugendamt erforderlich. Der Anteil wird nach Antragstellung den Eltern monatlich rückwirkend ausgezahlt.

Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e.V.

Ziegelstraße 35 (am Rosenplatz)
73033 Göppingen
Telefon: 07161 / 96331-0
E-Mail: info(at)ktp-gp.de
Internet: www.kindertagespflege-goeppingen.de
Zum Herunterladen: Flyer des Vereins für Kindertagespflege Landkreis Göppingen (PDF)

Kindertagespflege "Elfenkinder"

Öschstraße 23
73054 Eislingen
Kontakt:
Silvia Weber (Telefon: 0170/5250353) 
E-Mail: elfenkinder.eislingen(at)gmail.com
Internet: www.kindertagespflege-elfenkinder.jimdosite.com

Kindertagespflege „Filsschnegga“

Daimlerstraße 4
73054 Eislingen
Kontakt:
Brigitte Bürger (Telefon: 0177 288 5372) und
Stefanie Scheible (Telefon: 0177 288 5372)
Email: filsschnegga.eislingen(at)gmail.com

Kindertagespflege "Wunderland"

Poststraße 135
73054 Eislingen
Kontakt:
Hatice Kivici (Telefon: 0157 / 30716511) und
Andrea Ruf (Telefon: 0157 / 30716511)
E-Mail: wunderlandtiger(at)gmail.com

Kindertagespflege „Seepferdchen“

Scheerstraße 15
73054 Eislingen
Kontakt:
Anita Münch und Mandy Pinnecke
Telefon: 0178 8251133
Email: seepferdchen(at)eislingen-kinderbetreuung.de