Kindertagespflege
Kindertagespflege (oder auch nur kurz Tagespflege) bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) im Alter von 0 bis 14 Jahren.
Die Stadt Eislingen kooperiert eng mit dem Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e. V.. In allen Fragen der Kindertagespflege werden Sie von dem Verein gerne beraten (Kontaktdaten und weitere Informationen im Internet unter www.kindertagespflege-goeppingen.de).
Die Kindertagespflege wird nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson entweder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (in der Regel der Eltern) oder im Haushalt oder anderen geeigneten Räumen der Tagesmutter/des Tagesvaters geleistet.
Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.
Weitere Informationen
Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe (PDF)
Nachrangig zu dieser Hilfe können die Eltern bei der Stadtverwaltung Eislingen einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren in einer Tagespflege stellen.
Antrag auf finanzielle Beteiligung an Betreuungskosten (PDF)
Für die Berechnung des Differenzbetrages werden die vom Gemeinderat Eislingen festgesetzten Kita-Gebühren für die Benutzung der Tageseinrichtungen zugrunde gelegt. Werden die Betreuungskosten komplett vom Kreisjugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) übernommen, erhalten die Eltern von der Stadt Eislingen keinen Zuschuss.
Die Kostenbeteiligung der Stadt Eislingen zur Tagespflege erhalten nur Eltern oder Sorgeberechtigte, die zusammen mit dem betreuten Kind ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben.
Zuschussfähig ist nur die Betreuung durch eine Tagespflegeperson, die über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft vom Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e. V. beaufsichtigt wird.
Damit der Zuschuss der Stadt Eislingen an die Eltern ausbezahlt werden kann, sind monatliche Nachweise der Begleichung des Eigenanteils an das Kreisjugendamt erforderlich. Der Anteil wird nach Antragstellung den Eltern monatlich rückwirkend ausgezahlt.
Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e.V.
Ziegelstraße 35 (am Rosenplatz)73033 Göppingen
Telefon: 07161 / 96331-0
E-Mail: info(at)ktp-gp.de
Internet: www.kindertagespflege-goeppingen.de
Zum Herunterladen: Flyer des Vereins für Kindertagespflege Landkreis Göppingen (PDF)
Kindertagespflege "Elfenkinder"
Öschstraße 23
73054 Eislingen
Kontakt:
Silvia Weber (Telefon: 0170/5250353)
E-Mail: elfenkinder.eislingen(at)gmail.com
Internet: www.kindertagespflege-elfenkinder.jimdosite.com
Kindertagespflege „Filsschnegga“
Daimlerstraße 473054 Eislingen
Kontakt:
Brigitte Bürger (Telefon: 0177 288 5372) und
Stefanie Scheible (Telefon: 0177 288 5372)
Email: filsschnegga.eislingen(at)gmail.com
Kindertagespflege "Wunderland"
Poststraße 13573054 Eislingen
Kontakt:
Hatice Kivici (Telefon: 0157 / 30716511) und
Andrea Ruf (Telefon: 0157 / 30716511)
E-Mail: wunderlandtiger(at)gmail.com
Kindertagespflege „Seepferdchen“
Scheerstraße 1573054 Eislingen
Kontakt:
Anita Münch und Mandy Pinnecke
Telefon: 0178 8251133
Email: seepferdchen(at)eislingen-kinderbetreuung.de