Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan - ein vorbereitender Bauleitplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Er entfaltet keine direkte Rechtskraft für den Bürger, sondern gibt Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt, genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke, wie etwa einen Bebauungsplans bindend. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Eislingen-Ottenbach-Salach stellt flächendeckend im Maßstab 1:5.000 die vorhandenen und geplanten Nutzungen für die gesamten Markungsflächen der Mitgliedsgemeinden des Verbandes dar. Ein Anspruch auf Parzellenschärfe hat die Planung nicht. In Eislingen ist der Flächennutzungsplan 2005 rechtskräftig seit 29.10.1998. Derzeit wird die Planung zum zweiten Mal überarbeitet.