Flächennutzungsplan

Der Flä­chen­nut­zungs­plan - ein vor­be­rei­ten­der Bau­leit­plan

Der Flä­chen­nut­zungs­plan (FNP) stellt die be­ab­sich­tig­te städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung einer Ge­mein­de dar. Er ist das Er­geb­nis eines grund­sätz­li­chen po­li­ti­schen sowie fach­li­chen Pla­nungs­pro­zes­ses einer Ge­mein­de. Seine In­hal­te rich­ten sich nach den Vor­schrif­ten des § 5 des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB).

Wohn- und Gewerbeflächen in Eislingen aus der Luft

Er ent­fal­tet keine di­rek­te Rechts­kraft für den Bür­ger, son­dern gibt Be­hör­den ver­bind­li­che Hin­wei­se zur Ent­schei­dung über Ge­neh­mi­gun­gen von Vor­ha­ben oder den In­halt von Be­bau­ungs­plä­nen. Flä­chen­nut­zungs­plä­ne müs­sen von der über­ge­ord­ne­ten Ver­wal­tungs­be­hör­de, dem Land­rats­amt, ge­neh­migt wer­den und sind für die Ent­wick­lung nach­ge­ord­ne­ter Plan­wer­ke, wie etwa einen Be­bau­ungs­plans bin­dend. Der Flä­chen­nut­zungs­plan des Ge­mein­de­ver­wal­tungs­ver­ban­des Eis­lin­gen-Ot­ten­bach-Sa­la­ch stellt flä­chen­de­ckend im Maß­stab 1:5.000 die vor­han­de­nen und ge­plan­ten Nut­zun­gen für die ge­sam­ten Mar­kungs­flä­chen der Mit­glieds­ge­mein­den des Ver­ban­des dar. Ein An­spruch auf Par­zel­len­schär­fe hat die Pla­nung nicht. In Eis­lin­gen ist der Flä­chen­nut­zungs­plan 2005 rechts­kräf­tig seit 29.10.1998. Der­zeit wird die Pla­nung zum zwei­ten Mal über­ar­bei­tet.

Aktueller Flächennutzungsplan