BonusCard

Die Eislinger BonusCard

Die Eislinger BonusCard ist ein freiwilliges und soziales Angebot der Stadt Eislingen. Die Stadt möchte mit der BonusCard Familien und Personen mit geringem Einkommen eine verbesserte Teilhabe am kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Leben in Eislingen ermöglichen. Die BonusCard bietet zusätzliche Unterstützung neben den bestehenden gesetzlichen Leistungen.

BonusCard smart und basicMit der handlichen BonusCard im Scheckkartenformat können zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Vielfältige Ermäßigungen

Für eine bessere Teilhabe stellt die Stadt Eislingen Ermäßigungen und Zuschüsse für kulturelle, soziale und sportliche Angebote zur Verfügung. Personen mit einer BonusCard können Ermäßigungen bei verschiedenen Einrichtungen erhalten oder zum Teil kostenlos nutzen. Unter anderem können Ermäßigungen bei den Kursgebühren der Volkshochschule, beim städtischen Kulturprogramm, beim Hallenbadeintritt oder den Büchereigebühren in Anspruch nehmen. Andere staatliche Leistungen oder Vergünstigungen haben aber Vorrang.

Basic oder smart?

In Eislingen gibt es zwei verschiedene Bonuskarten. Die BonusCard basic und die BonusCard smart.

1. BonusCard basic
Die BonusCard basic können Personen erhalten, die eine Sozialleistung, wie beispielweise Bürgergeld oder Wohngeld beziehen.

2. BonusCard smart
Die BonusCard smart können Personen beantragen, die keine Sozialleistungen erhalten, aber dennoch über ein geringes Einkommen verfügen.

Alle Personen, die folgende Leistungen beziehen:
  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Einzelpersonen, wenn sie im Erststudium BAföG-Leistungen oder in der Erstausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten
Alle Personen, die keine Leistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung etc. erhalten, aber dennoch über ein geringes Einkommen verfügen. In der Regel ist das der Fall, wenn das Einkommen max. 35 % über den maßgeblichen Regelsätzen des nach dem SGB II relevanten Bedarfs zuzüglich des Bedarfs an Unterkunft und Nebenkosten liegt. Um prüfen zu können, ob das Einkommen innerhalb dieser Grenze liegt werden geeignete Nachweise von allen Haushaltsmitgliedern benötigt.
Einen Überblick über die einzelnen Ermäßigungen finden Sie in den Infoblättern BonusCard basic und BonusCard smart:

Die BonusCard kann bequem online beantragt werden.

Hier Antrag online ausfüllen.

Diese Anlagen sind für eine BonusCard basic nötig:

  • aktuelles Passbild von allen Personen (ab 6 Jahren)  - muss nicht biometrisch sein
  • aktueller Leistungsbescheid

Folgende Anlagen sind für eine BonusCard smart nötig:

  • aktuelles Passbild von allen Personen (ab 6 Jahren)  - muss nicht biometrisch sein
  • aktuelle Einkommensnachweise (wie beispielsweise die letzten 3 Lohnabrechnungen)
  • Nachweise zu den Kosten der Unterkunft (z.B. Mietvertrag)
 Eine genaue Auflistung der benötigten Unterlagen kann der Checkliste (PDF) entnommen werden.
Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen können während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, in Zimmer 0.11 abgebeben oder per E-Mail (s.darabos(at)eislingen.de  oder e.musliu(at)eislingen.de) übersandt werden. Der Antrag kann auch bequem online gestellt werden.
Die BonusCard ist kostenlos.