Nachricht
Amtliche Bekanntmachung: Verkauf von Fundfahrrädern am 25.04.2024
21.03.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Verkauf von Fundfahrrädern am 25.04.2024
Fundfahrräder gehen mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten in das Eigentum der Stadt Eislingen/Fils über (§ 976 Abs. 1 BGB).
Fundfahrräder, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden am Donnerstag, den 25.04.2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr auf dem städtischen Betriebshof, Werkstraße 2, verkauft.
Die Fundfahrräder werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Jegliche Gewährleistung und Haftung werden ausgeschlossen. Der Kaufpreis ist sofort in bar zu bezahlen.
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PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)