Nachricht

Amtliche Bekanntmachung: Verkauf von Fundfahrrädern am 25.04.2024


Öffentliche Bekanntmachung

Verkauf von Fundfahrrädern am 25.04.2024

Fundfahrräder gehen mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten in das Eigentum der Stadt Eislingen/Fils über (§ 976 Abs. 1 BGB).

Fundfahrräder, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden am Donnerstag, den 25.04.2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr auf dem städtischen Betriebshof, Werkstraße 2, verkauft.

Die Fundfahrräder werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Jegliche Gewährleistung und Haftung werden ausgeschlossen. Der Kaufpreis ist sofort in bar zu bezahlen.

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Redakteur / Urheber
PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)