Nachricht
Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2023
Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in
- Adelberg,
- Aichelberg,
- Albershausen,
- Bad Boll,
- Birenbach,
- Börtlingen,
- Dürnau,
- Eislingen,
- Eschenbach,
- Gammelshausen,
- Göppingen,
- Hattenhofen,
- Heiningen,
- Ottenbach,
- Rechberghausen,
- Salach,
- Schlierbach,
- Süßen,
- Uhingen,
- Wäschenbeuren
- und Zell unter Aichelberg
gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der jeweils gültigen Fassung – und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2023 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt. Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.
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