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Amtliche Bekanntmachung: Elternbeiträge ab September 2023


Elternbeiträge in den Tageseinrichtungen für Kinder in Eislingen/Fils

Der Gemeinderat der Stadt Eislingen/Fils hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2023 die Elternbeiträge in den städtischen Einrichtungen ab 1. September 2023 festgesetzt:

Regelbetreuung (Betreuung 4 Std. vormittags, 2 Std. nachmittags)

Kinder je Familie unter 18 Jahren

Ü3-Kinder (über 3 Jahren)

1 Kind

138,00 €

2 Kinder

107,00 €

3 Kinder

  72,00 €

4 Kinder und mehr

  24,00 €

Verlängerte Öffnungszeiten (Betreuung 6 Std. vormittags)

Kinder je Familie unter 18 Jahren

U3-Kinder (unter 3 Jahren) *

Ü3-Kinder

1 Kind

318,80 €

172,50 €

2 Kinder

243,30 €

133,75 €

3 Kinder

161,80 €

  90,00 €

4 Kinder und mehr

  52,20 €

  30,00 €

Verlängerte Öffnungszeiten „VÖ7“ (Betreuung 7 Std.) *
NUR Kath. Kindergarten Liebfrauen, Kinderhaus Wunderkiste und KiTa Stadtkäfer

Kinder je Familie unter 18 Jahren

U3-Kinder

Ü3-Kinder

1 Kind

377,70 €

208,60 €

2 Kinder

288,90 €

159,80 €

3 Kinder

194,10 €

108,80 €

4 Kinder und mehr

  66,00 €

  39,20 €

Ganztagesbetreuung (10 Std. Betreuung am Tag) *

Kinder je Familie unter 18 Jahren

U3-Kinder

Ü3-Kinder

1 Kind

433,80 €

271,90 €

2 Kinder

368,00 €

208,60 €

3 Kinder

281,60 €

140,30 €

4 Kinder und mehr

108,80 €

  49,10 €

* zzgl. 60,00 € Mittagessen

Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge ist die seit 24. Mai 2017 gültige „Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Eislingen/Fils“ Ziffer 3.
Sie ist im Anschluss auszugsweise abgedruckt:

  • 3.1 Für den Besuch der Kindertageseinrichtung wird ein Elternbeitrag, gegebenenfalls zusätzlich Verpflegungsgeld erhoben. Der Beitrag wird in zwölf Monatsbeiträgen erhoben. Die Beiträge sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Eine Änderung des Elternbeitrages bleibt dem Träger vorbehalten. Eine einmalige Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Eine Änderung des Elternbeitrages/ Verpflegungsgeldes, auch die Umstellung auf ein anderes Beitragssystem bzw. die Festsetzung von einkommensbezogenen Beiträgen, bleibt dem Träger vorbehalten.
  • 3.2 Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet.
  • 3.3 Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für den vollen Monat.
    Erfolgt eine Aufnahme nach dem 15. eines Monats, wird der hälftige Elternbeitrag erhoben.
  • 3.4 Für die Zeit der Eingewöhnung ist der volle vereinbarte Elternbeitrag ohne Abzüge zu entrichten.
  • 3.5 Bei Veränderungen der Familienverhältnisse (Geburt eines weiteren Kindes, Erreichen der Volljährigkeit eines Geschwisterkindes) gilt als Stichtag für die Neuberechnung der Monat, der auf die Veränderung der Familienverhältnisse folgt.
    Diese Änderungen sind dem Träger der Kindertageseinrichtung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
    Berücksichtigt werden auch die volljährigen Kinder, die im Haushalt der Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben und Kindergeld beziehen.
  • 3.6 Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen stellen eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Kindertageseinrichtung dar und sind deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung (2.7), bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.
  • 3.9 Sollte es Personensorgeberechtigten trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme des Elternbeitrages durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 90 SGB VIII) nicht möglich sein, die Elternbeiträge zu bezahlen, kann der Beitrag auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten in begründeten Härtefällen vom Träger ermäßigt werden.
  • 3.10 Bei Ganztagesbetreuungsangeboten gehört als verpflichtendes Angebot ein Mittagessen dazu. Es gelten die vom Gemeinderat der Stadt Eislingen festgelegten Preise. Dieser Betrag wird gemeinsam mit dem monatlichen Elternbeitrag für das jeweilige Betreuungsangebot erhoben.

Hinweise:

Für Kinder aus Mehrlingsgeburten (Zwillinge/Drillinge) ist ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 der reguläre Betreuungsbeitrag für jedes Kind zu entrichten. Die im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren finden Berücksichtigung bei der Beitragsfestsetzung.

Der Beitrag für die Mehrlingskinder wird wie folgt reduziert:

  • im Kindergartenjahr 2023/24: 30% Beitragsreduzierung
  • im Kindergartenjahr 2024/25: 20% Beitragsreduzierung
  • im Kindergartenjahr 2025/26: 10% Beitragsreduzierung
  • ab dem Kindergartenjahr 2026/27 entfällt die Beitragsreduzierung.

Auskünfte erhalten Sie beim
Amt für Bildung und Betreuung
Kindertagesstätten
Tel. 07161 804-234 oder 07161 804-235

Eislingen, Juli 2023

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PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)