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Amtliche Bekanntmachung: Frühzeitige Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan


Hinweis: Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte in der Eislinger Zeitung am 09.02.2023.

Frühzeitige Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zwischen Stuttgarter Straße, Zeppelin-, Post- und Kornbergstraße“ in Eislingen/Fils

Der Gemeinderat der Stadt Eislingen/Fils hat am 23.11.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB „Zwischen Stuttgarter Straße, Zeppelin-, Post- und Kornbergstraße“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Gemeinderat hat am 24.10.2022 des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2020 maßgebend und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zwischen Stuttgarter Straße, Zeppelin-, Post- und Kornbergstraße“

Ziele und Zwecke der Planung

Seit dem Umzug der Firma Dehner liegt der ehemaligen Gartenmarkt in der Stuttgarter Straße brach. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstückes mit einem Pflegeheim und Wohnhäusern geschaffen werden.

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss mit dem Vorentwurf des Vorhabenträgers, der vorläufigen Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung und dem schalltechnischen Gutachten werden vom 13.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023 im Rathaus Eislingen/Fils, 2. OG gegenüber Zimmer 2.20, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern. Stellungnahmen können während der Auslegungsdauer vorzugsweise schriftlich unter der E-Mail Adresse planungsamt(at)eislingen.de oder postalisch eingereicht werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus unter https://www.eislingen.de/bebauungsplaene-in-aufstellung sowie http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Eislingen/Fils, den 09.02.2023

Klaus Heininger

Oberbürgermeister

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