Dienstleistung
Führerschein
Zuständig für die Ausstellung und Erteilung von Führerscheinen ist das Landratsamt Göppingen.
Das Bürgerbüro nimmt folgende Anträge entgegen:
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Fahrgastbeförderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Führerschein
Ihr Antrag wir von uns melderechtlich geprüft und zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
bei Ersterteilung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Foto
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtest
bei Erweiterung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Foto
- gegebenenfalls Sehtest
bei Umtausch und Verlängerung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Foto
- alter Führerschein
- ärztliche Bescheinigungen (nur bei Verlängerung)
Ersterteilung oder Erweiterung: 5,10 EUR
Verlängerung oder Umtausch: 5,00 EUR
Bei der Führerscheinstelle fallen weitere Kosten an.
Führerschein abgeben
Wenn Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, können Sie dies persönlich im Zimmer 0.06 tun. Außerdem können Sie Ihren Führerschein per Einschreiben an die Stadtverwaltung schicken. Wenn Sie den Führerschein über den Rathausbriefkasen abgeben möchten, schreiben Sie bitte unbedingt auf den Umschlag Datum und Uhrzeit mit drauf.
Führerscheintausch im Rathaus
Der Umtausch kann bequem im Rathaus, Bürgerbüro, Schlossplatz 1, beantragt werden. Neben dem alten Führerschein muss ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Passbild mitgebracht werden. Die Gebühr für die Antragstellung im Rathaus beträgt 5,00 Euro und ist in bar zu leisten. Das Landratsamt erhebt seine Gebühr für die Bearbeitung des Antrags per Gebührenbescheid.
Damit nicht Millionen Autofahrer auf einmal einen neuen Führerschein beantragen, sind die Fristen zur Umtauschpflicht gestaffelt.
Allerdings ist zu beachten, dass die Ausstellung eines internationalen Führerscheines beim Landratsamt Göppingen nur möglich ist, wenn ein Scheckkartenführerschein vorgelegt wird.