Dienstleistung
Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie auf Reisen in und durch
- Staaten der Europäischen Union (EU) oder
- die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz
Waffen mitnehmen – beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dann benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Waffen – Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
- ausgefülltes Antragsformular
- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen
- Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens
45 mm × 35 mm
Festgebühr für Verlängerung der Erlaubnis: 37,00 Euro
Festgebühr für Ein-/Austragung einer Waffe: 21,00 Euro
Festgebühr für jede weitere zeitgleich beantragte Ein-/Austragung: 10,50 Euro