Dienstleistung

BonusCard beantragen

Die Eislinger BonusCard ist ein freiwilliges und soziales Angebot der Stadt Eislingen. Mit der BonusCard will die Stadt Eislingen Familien und Personen mit geringem Einkommen, über die bestehenden gesetzlichen Unterstützungsleistungen hinaus, eine verbesserte Teilhabe am kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Leben in Eislingen ermöglichen. Für diesen Zweck stellt die Stadt Eislingen Ermäßigungen und Zuschüsse für vielfältige kulturelle, soziale und sportliche Angebote zur Verfügung.

Flyer (PDF) herunterladen

Inhaberinnen und Inhaber einer BonusCard erhalten Ermäßigungen bei verschiedenen Einrichtungen oder können diese zum Teil kostenlos nutzen. Dabei haben andere staatliche Leistungen oder Vergünstigungen regelmäßig Vorrang. Eine Übersicht der Vergünstigungen können Sie den Infoblättern entnehmen:

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. BonusCard beantragen Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen. Das Formular ist barrierefrei.
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Voraussetzungen

Die BonusCard basic erhalten alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben und die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld / Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Einzelpersonen, wenn sie im Erststudium BAföG-Leistungen oder in der Erstausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten

Die BonusCard smart erhalten alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben und über ein geringes Einkommen verfügen.

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Verfahrensablauf

Um eine BonusCard erhalten zu können, muss ein Antrag gestellt und die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.

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Erforderliche Unterlagen
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Frist/Dauer

Die BonusCard kann frühestens ab dem Antragsmonat ausgestellt werden und ist in der Regel ein Jahr gültig. Die BonusCard kann unter Vorlage aktueller Berechtigungsnachweise um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerung kann frühestens vier Wochen vor Ablauf der Frist beantragt werden.

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Kosten/Leistung

Die Ausstellung der BonusCard ist kostenlos.

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Weitere Hinweise

Änderungen in den Verhältnissen müssen unverzüglich dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Eislingen mitgeteilt werden. Die BonusCard ist unverzüglich zurückzugeben, wenn die Inhaberin oder der Inhaber aus Eislingen wegzieht oder die Anspruchsberechtigung aus anderen Gründen nicht mehr gegeben ist.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu