Bestätigung, dass keine steuerlichen Forderungsrückstände bei der Stadt Eislingen bestehen.
Auf Antrag wird dem Steuerpflichtigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, zum Nachweis, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen bestehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist formlos. Das heißt, Sie müssen keinen Antrag ausfüllen.
Zur Ausstellung der Bescheinigung müssen Sie persönlich erscheinen (Raum 4.10). Wir empfehlen eine Terminvereinbarung:
Online: www.eislingen.de /Termine
Telefonisch: 07161 / 804-245