Dienstleistung

Wettbürosteuer

Der Betreiber eines Wettbüros meldet der Stadt Eislingen/Fils unter Angabe

  • der Bezeichnung des Wettbüros
  • der Anschrift
  • des Zeitpunktes der Eröffnung
  •  sowie der voraussichtlichen Höhe der monatlichen Wetteinsätze

das Wettbüro an.
 
Die Wetteinsätze sind bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres zu erklären.
 
Stellt der Betreiber eines Wettbüros den Betrieb ein, ist dies der Stadt Eislingen bis zum 15. des Folgemonats anzuzeigen.
Optional ist der Name und die Anschrift des zukünftigen Wettbürobetreibers anzugeben.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Frist/Dauer

Bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres.

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Rechtsgrundlage

Satzung über die  Erhebung einer Wettbürosteuer der Stadt Eislingen/Fils vom 21.10.2019

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Satzung
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Zugehörigkeit zu