Dienstleistung
Wettbürosteuer
Der Betreiber eines Wettbüros meldet der Stadt Eislingen/Fils unter Angabe
- der Bezeichnung des Wettbüros
- der Anschrift
- des Zeitpunktes der Eröffnung
- sowie der voraussichtlichen Höhe der monatlichen Wetteinsätze
das Wettbüro an.
Die Wetteinsätze sind bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres zu erklären.
Stellt der Betreiber eines Wettbüros den Betrieb ein, ist dies der Stadt Eislingen bis zum 15. des Folgemonats anzuzeigen.
Optional ist der Name und die Anschrift des zukünftigen Wettbürobetreibers anzugeben.
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Wettbüro – Neuanmeldung Wettbüro
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Wettbürosteuer – Wettbürosteuererklärung
Bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres.
Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer der Stadt Eislingen/Fils vom 21.10.2019