Dienstleistung

Ausländervereine anmelden

Ausländervereine sind solche Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine). Bei diesen Vereinen wird geprüft, ob deren Ausgestaltung grundlegenden Werten der Bundesrepublik Deutschland widerspricht. In diesem Fall kann die Behörde den Verein auf bestimmte Handlungen oder Personen durch ein Betätigungsverbot beschränken oder den Verein verbieten.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit

  • die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet,
  • den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft,
  • Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind,
  • Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder
  • Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen.
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Verfahrensablauf

Ausländervereine müssen innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Gründung bei der Behörde angemeldet werden. Zur Anmeldung verpflichtet sind der Vorstand oder, wenn der Verein keinen Vorstand hat, die zur Vertretung berechtigten Mitglieder. Dies gilt auch für ausländische Vereine, die im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten und für Ausländervereine, die ihren Sitz in Deutschland, jedoch außerhalb des Geltungsbereichs des Vereinsgesetzes haben.

Welche Auskünfte bei der Anmeldung erteilt werden müssen, können Sie unten den erforderlichen Unterlagen entnehmen. Änderungen in diesen Bereichen sind der Behörde ebenfalls mitzuteilen.

Die entsprechenden Formulare können auf unserer Homepage heruntergeladen oder bei der Behörde abgeholt werden.

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Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung hat zu enthalten

  • die Satzung oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins,
  • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen,
  • Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat.
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Kosten/Leistung

Für die Anmeldung werden keine Kosten erhoben.

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Rechtsgrundlage