Mietspiegel

Zum ersten Mal gibt es in Eislingen einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser ist ein wichtiges Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er wurde auf der Grundlage einer fundierten Datenerhebung und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Der qualifizierte Mietspiegel stellt eine wichtige Grundlage für ein faires und transparentes Mietverhältnis zwischen den Mietparteien dar. Auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist er Grundlage für eine Mietfestsetzung.

  • Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel, gültig ab 01.02.2026, steht Ihnen hier als Download zur Verfügung:  Mietspiegel Eislingen/Fils (PDF)
  • Sie können den Mietspiegel beim Amt für Immobilien abholen oder per Post anfordern. Hierbei ist ein frankierter Rückumschlag in DinA4 beizufügen.
  • Außerdem steht er Ihnen als interaktiver Online-Mietspiegel zur Verfügung. Die Berechnung der Lage ist über den Online-Mietspiegel unter online-mietspiegel.de/eislingen möglich.

Allgemeines

Der vorliegende Mietspiegel wurde als Kooperationsprojekt zwischen der Gemeinde Salach und der Stadt Eislingen erstellt, für jede Kommune gibt es ein separates Werk. Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist gültig ab 01.02.2026 bis 31.01.2028. Die Daten wurden im Zeitraum von Juli bis September 2025 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten im Stadtgebiet schriftlich erhoben. An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten mitgewirkt. Mit der Datenerhebung, Auswertung und Erstellung des Mietspiegels war das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg beauftragt. (Dokumentation zur Mietspiegelerstellung (PDF))

Auskünfte

Die Stadtverwaltung steht Ihnen für allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel gerne zur Verfügung. Eine Einzelfallbewertung oder Rechtsberatung kann durch die Stadtverwaltung allerdings nicht erfolgen.

Auskünfte zum Mietspiegel werden vom Mieterverein (Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.) und vom Haus-/Wohnungs- und Grundeigentümerverein (Haus & Grund Göppingen e.V.) an ihre Mitglieder gegeben.

Mietpreisbremse

Die Stadt Eislingen ist gemäß der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Baden-Württemberg Teil der Gebietskulisse mit besonders stark belastetem Wohnungsmarkt. Hier gilt die sogenannte 'Mietpreisbremse'. Diese darf nach den Vorgaben des Bundes nur in Städten und Gemeinden mit einem "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse bis Ende 2026 verlängert.

In Kommunen, die Teil der Gebietskulisse sind, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Ausgenommen sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2024 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Hier kommt dem Mietspiegel eine besondere Bedeutung zu, da er zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein wichtiges Instrument zur Orientierung und Einhaltung der Mietpreisbremse ist.

Alle Details zu den einzelnen Kommunen, zu der Verordnung und zur Gebietskulisse finden sie hier:  Mietpreisbremse: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Förderung

Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Logo Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg