Service für Unternehmen

Für jedes An­lie­gen der pas­sen­de An­sprech­part­ner

Die Stadt­ver­wal­tung steht Un­ter­neh­men von der Grün­dung bis zur Er­wei­te­rung gerne zur Seite. Wenn Sie ein Un­ter­neh­men grün­den oder wich­ti­ge Ver­än­de­run­gen bei einem be­ste­hen­den Be­trieb vor­neh­men möch­ten, müs­sen Sie dies bei der Stadtverwaltung mel­den.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Das Bürger- und Ordnungsamt  ist die zentrale Anlaufstelle für Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbe aller Art. Hier wird auch das Gewerberegister geführt.

Für die Eröffnung einer Gaststätte, Spielhalle oder eines Betriebs im Bewachungsgewerbe benötigen Sie zusätzlich eine Erlaubnis. Beantragen Sie diese bitte beim Baurechtsamt.
Für alle baulichen Fragen in Ihrem Betrieb sind das Baurechtsamt, das Planungsamt und die Bauverwaltungsabteilung gerne für Sie da.

Für Planung, Bau und Änderung betrieblicher Gebäude und Anlagen benötigen Sie eine Genehmigung. Falls sie sich grundsätzlich vorab über die Zulässigkeit Ihres Vorhabens informieren möchten können Sie jederzeit den Bebauungsplan einsehen oder einen Bauvorbescheid beantragen

Falls Sie auf der Suche nach einer passenden Immobilie oder einem Grundstück sind können Sie die Bodenrichtwertkarte einsehen. Außerdem besteht in Eislingen die Möglichkeit das Immobilienportal der Region Stuttgart zu nutzen, um gewerbliche Flächen, Gebäude und Räume zu finden und anzubieten.

Für Ladenlokale und Büro- und Praxisräume im Bereich der Kernstadt führt die Stadt Eislingen ein Leerstandskataster, das beim Stadtmarketing in aktualisierter Version eingesehen werden kann.
Zusätzlich möchten wir Sie auf einige Interessante Links aufmerksam machen. Sie finden dort nützliche Tipps und Informationen zur Unternehmensgründung und -führung.