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Grundsteuerreform
Im Januar 2025 erhalten alle Grundsteuerpflichtigen einen Grundsteuerbescheid. Aufgrund der Grundsteuerreform, die am 01.01.2025 in Kraft tritt, wird die Grundsteuer erstmals nach der neuen Berechnungsmethode, dem sogenannten Bodenwertmodell, erhoben.
Als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer dienen die vom Finanzamt ermittelten neuen Grundsteuermessbeträge, die den Eigentümer per Bescheid mitgeteilt wurden. Die Daten dafür haben die Steuerpflichtigen in ihrer Grundsteuererklärung angegeben.
Zur Ermittlung der tatsächlich zu zahlende Grundsteuer werden diese Messbeträge mit dem Hebesatz multipliziert, der vom Gemeinderat festgesetzt wurde. Die Hebesätze ab 01.01.2025 betragen für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 665 % und für die Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke des Grundvermögens) 378%.
Nähere Informationen und häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform unter www.eislingen.de/grundsteuerreform.
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