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Der Landkreis informiert: Antragsformular für Betroffene (Härtefälle) vom Hochwasserereignis


Betroffene (Härtefälle) vom Hochwasserereignis im Landkreis Göppingen im Zeitraum 31.05. bis 03.06.2024 können unter Angabe der persönlichen Daten melden, dass sie eine Härtefall-Hilfe in Form einer einmaligen Soforthilfe (Geldbetrag) benötigen. Hierfür steht ein Teil des „Spendenkonto Hochwasser“ der Landkreise Göppingen, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis, Ludwigsburg und das von der Kreissparkasse Göppingen eingerichtete Spendenkonto zur Verfügung. Die Härtefall-Hilfe wird pro Haushalt gewährt. Bitte ergänzen Sie hierzu die nötigen Informationen und lassen Sie das Formular Ihrer Stadt oder Gemeinde zukommen. Beachten Sie bitte, dass der Schadenseintritt bzw. das Vorliegen eines Härtefalls zunächst durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu bestätigen ist und aufgrund der begrenzten Mittel keine Auszahlung garantiert werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe besteht nicht.

Formular herunterladen (PDF)

Bei der Auszahlung der einmaligen Soforthilfe orientiert sich der Landkreis Göppingen neben der Schadenshöhe auch an sozialen Faktoren (bspw. Personen mit niedrigem Einkommen, Personen, die Sozialhilfe oder Leistungen nach SGB XII bzw. SGB II beziehen). Ein Nachweis hierüber kann dem Antrag in Kopie beigelegt werden.

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Landratsamt Göppingen