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Amtliche Bekanntmachung: Elternbeiträge in den Tageseinrichtungen für Kinder in Eislingen/Fils ab September 2024
Der Gemeinderat der Stadt Eislingen/Fils hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2024 die Elternbeiträge in den städtischen Einrichtungen ab 1. September 2024 festgesetzt
Regelbetreuung (Betreuung 4 Std. vormittags, 2 Std. nachmittags) |
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Kinder je Familie unter 18 Jahren |
Ü3-Kinder (über 3 Jahren) |
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1 Kind |
148,00 € |
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2 Kinder |
115,00 € |
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3 Kinder |
78,00 € |
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4 Kinder und mehr |
26,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (Betreuung 6 Std. vormittags) |
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Kinder je Familie unter 18 Jahren |
U3-Kinder (unter 3 Jahren)* |
Ü3-Kinder |
1 Kind |
342,70 € |
185,00 € |
2 Kinder |
261,50 € |
143,75 € |
3 Kinder |
173,90 € |
97,50 € |
4 Kinder und mehr |
56,10 € |
32,50 € |
Verlängerte Öffnungszeiten „VÖ7“ (Betreuung 7 Std.) |
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Kinder je Familie unter 18 Jahren |
U3-Kinder |
Ü3-Kinder |
1 Kind |
406,00 € |
224,20 € |
2 Kinder |
310,50 € |
171,70 € |
3 Kinder |
208,60 € |
116,90 € |
4 Kinder und mehr |
70,90 € |
42,10 € |
Ganztagesbetreuung (10 Std. Betreuung am Tag)* (Kinderhaus Wunderkiste**) |
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Kinder je Familie unter 18 Jahren |
U3-Kinder |
Ü3-Kinder |
1 Kind |
466,30 € |
292,20 € |
2 Kinder |
395,60 € |
224,20 € |
3 Kinder |
302,70 € |
150,80 € |
4 Kinder und mehr |
116,90 € |
52,70 € |
* zzgl. 60,00 € Mittagessen
** zzgl. 130,00 € Vollverpflegung
Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge ist die seit 24. Mai 2017 gültige „Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Eislingen/Fils“ Ziffer 3.
Sie ist im Anschluss auszugsweise abgedruckt:
3.2 Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet.
3.3 Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für den vollen Monat.
Erfolgt eine Aufnahme nach dem 15. eines Monats, wird der hälftige Elternbeitrag erhoben.
3.4 Für die Zeit der Eingewöhnung ist der volle vereinbarte Elternbeitrag ohne Abzüge zu entrichten.
3.5 Bei Veränderungen der Familienverhältnisse (Geburt eines weiteren Kindes, Erreichen der Volljährigkeit eines Geschwisterkindes) gilt als Stichtag für die Neuberechnung der Monat, der auf die Veränderung der Familienverhältnisse folgt.
Diese Änderungen sind dem Träger der Kindertageseinrichtung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Berücksichtigt werden auch die volljährigen Kinder, die im Haushalt der Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben und Kindergeld beziehen.
3.6 Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen stellen eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Kindertageseinrichtung dar und sind deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung (2.7), bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.
3.9 Sollte es Personensorgeberechtigten trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme des Elternbeitrages durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 90 SGB VIII) nicht möglich sein, die Elternbeiträge zu bezahlen, kann der Beitrag auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten in begründeten Härtefällen vom Träger ermäßigt werden.
3.10 Bei Ganztagesbetreuungsangeboten gehört als verpflichtendes Angebot ein Mittagessen dazu. Es gelten die vom Gemeinderat der Stadt Eislingen festgelegten Preise. Dieser Betrag wird gemeinsam mit dem monatlichen Elternbeitrag für das jeweilige Betreuungsangebot erhoben.
Hinweise:
Für Kinder aus Mehrlingsgeburten (Zwillinge/Drillinge) ist seit dem Kindergartenjahr 2023/2024 der reguläre Betreuungsbeitrag für jedes Kind zu entrichten. Die im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren finden Berücksichtigung bei der Beitragsfestsetzung.
Der Beitrag für die Mehrlingskinder wird wie folgt reduziert:
- im Kindergartenjahr 2023/24: 30% Beitragsreduzierung
- im Kindergartenjahr 2024/25: 20% Beitragsreduzierung
- im Kindergartenjahr 2025/26: 10% Beitragsreduzierung
- ab dem Kindergartenjahr 2026/27 entfällt die Beitragsreduzierung.
Auskünfte erhalten Sie beim
Amt für Bildung und Betreuung
Kindertagesstätten
Tel. 07161 804-234 oder 07161 804-235
Eislingen, Mai 2024
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