Nachricht
Amtliche Bekanntmachung: öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Eislingen/Fils für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Göppingen und den Strafkammern des Landgerichts Ulm.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 08.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ulm und das Amtsgericht Göppingen gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 15.05.2023 bis 23.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Eislingen/Fils, Schlossplatz 1, Zimmer 0.03 aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche (bis einschließlich 31.05.2023) nach Schluss der Auflegung schriftlich beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung Eislingen/Fils, Schlossplatz 1 Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Eislingen, 11.05.2023
Stadt Eislingen/Fils
- Startseite