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Fundsachenverkauf am Verkaufsoffenen Sonntag, 07.05.2023


Mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten gehen Fundsachen in das Eigentum der Stadt Eislingen über. Diese werden am verkaufsoffenen Sonntag, 07.05.2023, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Foyer des Rathauses gegen Barzahlung (ohne Gewährleistung und Haftung) verkauft.
Eigentümer von Fundgegenständen oder Finder, welche Eigenerwerb geltend machen, können ihre Ansprüche bis Freitag, 05.05.2023, 12:00 Uhr, im Fundbüro, Schlossplatz 1, anmelden.

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