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Amtliche Bekanntmachung: Verkauf von Fundsachen am 07.05.2023


Öffentliche Bekanntmachung

Verkauf von Fundsachen am 07.05.2023

Fundsachen gehen mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten in das Eigentum der Stadt Eislingen/Fils über (§ 976 Abs. 1 BGB). Fundsachen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden am verkaufsoffenen Sonntag, 07.05.2023, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Foyer des Rathauses, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils, gegen Barzahlung (ohne Gewährleistung und Haftung) verkauft. Eigentümer oder Finder von Fundgegenständen, welche Eigenerwerb geltend machen, können ihre Ansprüche bis zum 05.05.2023, 13:00 Uhr, im Fundbüro, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils anmelden (Tel. 07161/804-159).

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Redakteur / Urheber
PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)