Nachricht

Amtliche Bekanntmachung: Flurbereinigung Salach (Bärenbachtal)


Landratsamt Göppingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
- Untere Flurbereinigungsbehörde -
Gartenstraße 13
73312 Geislingen an der Steige
Tel. 07331/304-270 
Fax -281

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Salach (Bärenbachtal)
Landkreis Göppingen

Änderungsbeschluss Nr. 4 vom 30.03.2023

1. Das Landratsamt Göppingen -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Salach (Bärenbachtal) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an.

In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen:
Von der   Gemeinde Eislingen/Fils,                  Gemarkung Eislingen
                 Flur 3                                                     Landkreis Göppingen
das Grundstück Flst. Nr. 91/1

Die Fläche des neu einbezogenen Grundstückes beträgt rd. 0,7 ha.
Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 354 ha.

2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt:
Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke; als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben.

3. Dieser Beschluss mit Begründung wird hiermit den an der Änderung beteiligten Grundstückseigentümern mitgeteilt. Der Beschluss mit Begründung, kann in der Zeit vom 11.04.2023 bis 12.05.2023 im Rathaus in 73084 Salach, Rathausplatz 1, Bauamt, nach vorheriger Terminvereinbarung, Tel.: 07162/4008-0 oder info(at)salach.de, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die aktuellen Informationen der Gemeinde zur Öffnung des Rathauses sind zu beachten. (www.salach.de und Amtsblatt)

Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3772/Anordnung) eingesehen werden.

4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Göppingen - Amt für Vermessung und Flurneuordnung, -untere Flurbereinigungsbehörde-, Gartenstraße 13, 73312 Geislingen an der Steige, Tel. 07331/304-270 anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in Lauf gesetzt worden ist.

4.2 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt kann den früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dient.

4.3 Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes beseitigt werden, andernfalls muss das Landratsamt Ersatzpflanzungen anordnen.

4.4 Wer gegen die unter Nr. 4.2 bis 4.3 genannten Vorschriften verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.

4.5 Neben den unter 4.1 bis 4.3 genannten Einschränkungen gelten die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht (Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Artenschutz) unverändert weiter.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Göppingen, Sitz: Amt für Vermessung und Flurneuordnung, -untere Flurbereinigungsbehörde-, Gartenstraße 13, 73312 Geislingen an der Steige eingelegt werden.

Begründung

Die Einbeziehung des Grundstückes ist erforderlich, um den neu zu bauenden Erschließungsweg zum Bärenbachhof, Feldweg Nr. 110, an die Kreisstraße K 1404 von Salach nach Krummwälden anschließen zu können. Die Anbindung des Feldweges erfolgt auf dem Flurstück 99/1, Gemarkung Eislingen.
Im Zuge der Flurbereinigung Salach (Bärenbachtal) wird zu gegebener Zeit zwischen den Gemeinden Eislingen und Salach ein Gemarkungsgrenzausgleich abzustimmen sein. Die Einbeziehung des Grundstücks ermöglicht eine Verbesserung der Linienführung des Gemarkungsgrenzausgleichs.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu der Änderung des Flurbereinigungsgebiets gehört worden.

Gez.   Becker

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