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Mehr Schutz für Fahrradfahrende


Zwischen der Einmündung der Fahrradstraße Öschstraße und dem Oyonnax-Kreisel wird es ein Zweiradüberholverbot geben, sobald die neuen Verkehrsschilder stehen. Zweispurige Fahrzeuge, wie PKWs und LKWs dürfen dann auf einer Strecke von insgesamt 350 Metern sämtliche einspurige Fahrzeuge nicht mehr überholen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrräder, Roller und Pedelecs. Bei dem Überholverbot steht die Sicherheit der Fahrrad- und Zweiradfahrenden im Vordergrund.

PKW-Verkehr in der Eislinger HaupstraßeDas Zweiradüberholverbot betrifft eine Strecke von 350 Metern in der Hauptstraße. Dort dürfen dann keine Fahrräder, Roller oder andere Zweiräder mehr überholt werden.

Das Zweiradüberholverbot in der Hauptstraße wurde auf Antrag der SPD-Fraktion durch die Verwaltung rechtlich und auf Umsetzbarkeit geprüft. Das Ergebnis fiel positiv aus, sodass eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß der Straßenverkehrsordnung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu treffen war.

Überholen ist praktisch kaum möglich

Eine Verkehrsschau Mitte Februar mit Verkehrsexperten zeigte, dass ein Überholvorgang in der Hauptstraße grundsätzlich möglich ist, da die Straße breit genug ist. Allerdings muss das Auto, welches überholt, komplett auf die Gegenfahrspur ausweichen, um alle Mindestabstände einzuhalten. Innerorts bedeutet das einen Abstand von 1,5 Meter zum Fahrradfahrenden. Dabei darf das überholende Auto eine Geschwindigkeit von 30km/h in der Hauptstraße nicht überschreiten. Da die Zweiräder sich ebenfalls vorwärts bewegen, zieht sich der Überholvorgang stark in die Länge. Dadurch behindern oder gefährden überholende Autos gegebenenfalls andere Verkehrsteilnehmenden.

Ab wann gilt das Zweiradüberholverbot?

Für die Einrichtung des Überholverbots wurden bereits sechs Verkehrsschilder bestellt. Sobald diese geliefert sind, wird der Betriebshof die Schilder montieren.

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Redakteur / Urheber
PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)