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Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Aufstellungs- und Entwurfsbeschlusses zum Bebauungsplan


Hinweis: Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte in der Eislinger Zeitung am 09.03.2023.

Öffentliche Auslegung des Aufstellungs- und Entwurfsbeschlusses zum Bebauungsplan „Südlich der Heimt- und Streichenbachstraße, 2. Änderung“ in Eislingen/Fils

Der Gemeinderat der Stadt Eislingen hat am 06.03.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Heimt- und Streichenbachstraße, 2. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. In derselben Sitzung wurden der Entwurf des Bebauungsplans „Südlich der Heimt- und Streichenbachstraße, 2. Änderung“ und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Das Gebiet beinhaltet das Flurstück 904/3 und befindet sich am südlichen Ortsrand der Stadt Eislingen in einem bestehenden Wohngebiet. Das Flurstück umfasst ca. 1.310 m². Es wird im Norden durch die Heimtstraße begrenzt und ist im Osten, Süden und Westen von bestehender Wohnbebauung umgeben.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.02.2023 maßgebend.

Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Bebauungsplan

Ziele und Zwecke der Planung

Das Wohngebiet südlich der Heimtstraße und östlich der Scheerstraße wurde Anfang der 1980er-Jahre erschlossen und bebaut. Für den westlichen Teil des Wohngebietes gilt der rechtskräftige Bebauungsplan „Südlich der Heimt- und Streichenbachstraße“, In Kraft getreten am 05.07.1968.
Das Flurstück 904/3 innerhalb des geltenden Bebauungsplans ist entlang der Heimtstraße bereits mit einem Einzelhaus samt Garage und Nebenanlagen bebaut. Der südliche Bereich des Flurstücks ist derzeit als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt und wird als privater Garten genutzt. Das Flurstück befindet sich innerhalb des Siedlungskörpers, ist von bestehender Bebauung umgeben und stellt eine klassische Potentialfläche für die Umnutzung und Nachverdichtung im Innenbereich dar. Um auch für den südlichen Teilbereich des Flurstücks verbindliches Baurecht zu schaffen, ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig.
Ziel der Planung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und die Schaffung von Planungsrecht für die geplante Bebauung. Der Bebauungsplan dient somit der Innenentwicklung. Darüber hinaus möchte die Stadt Eislingen aus naturschutzrechtlichen Gründen Maßnahmen festsetzen, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dienen. Diese werden als planungsrechtliche Festsetzungen zu den bestehenden Vorschriften des rechtskräftigen Bebauungsplans ergänzt.
Sämtliche sonstigen planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Südlich der Heimt- und Streichenbachstraße“ (rechtskräftig seit 05.07.1968) bleiben unberührt. Der bestehende Textteil des rechtskräftigen Bebauungsplans liegt dem Bebauungsplan als Anlage bei.

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt. Ferner werden die Planunterlagen nach § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Südlich der Heimt- und Streichenbachstraße, 2. Änderung“ und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung werden vom 20.03.2023 bis einschließlich 20.04.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus, Eislingen/Fils, 2. OG gegenüber Zimmer 2.20, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils zu üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsdauer vorzugsweise schriftlich unter der E-Mail-Adresse planungsamt(at)eislingen.de oder postalisch eingereicht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen stehen unter https://www.eislingen.de/bebauungsplaene-in-aufstellung und unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download und zur Einsicht bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eislingen/Fils, 09.03.2023
Oberbürgermeister
Klaus Heininger

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PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)