Nachricht

Amtliche Bekanntmachung: Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023


Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

1. Steuerfestsetzung

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 21. November 2016 die Hebesätze für die Grund-steuer für das Kalenderjahr 2017 festgesetzt auf

  • 400 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
  • 380 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2023 zu den bekannten Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid (11.01.2022) vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der Bank-konten der Stadt Eislingen/ Fils zu überweisen oder einzuzahlen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Eislingen/Fils – Steuerabteilung –, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils einzulegen.

Eislingen/Fils, 12. Januar 2023
Stadt Eislingen/Fils


gez. Klaus Heininger
Oberbürgermeister

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PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)