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Anbindehaltung von Hunden ist grundsätzlich verboten


Im Januar 2022 ist eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten. Für einige neue Vorgaben gilt eine Übergangsfrist, die am 01.01.2023 endete.

Insbesondere ist damit seit diesem Zeitpunkt die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Bis Ende des vergangenen Jahres war die Anbindung von Hunden an einer mindestens 6 Meter langen, sogenannten Laufvorrichtung zulässig, sofern sie so angebracht war, dass diese frei gleiten konnte und einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens 5 Metern ermöglichte.

Das Veterinäramt weist nun ausdrücklich darauf hin, dass das Verbot auch für diese bisher zulässigen, Laufvorrichtungen gilt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist bußgeldbewehrt!

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