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Gutscheinkarten für Familienpass-Inhaber
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlichen Gutscheinkarte können Familien kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis die staatlichen Schlösser, Museen und Gärten sowie zahlreiche weitere attraktive Ausflugsziele besuchen.
Der Familienpass bietet viele Vergünstigungen in verschiedenen Freizeiteinrichtungen.
Eine Liste aller Ausflugsziele ist auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration eingestellt. In den Landesfamilienpass können neben der berechtigten Person vier weitere erwachsene Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden, die den Pass zusammen mit den Kindern nutzen können. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Landesfamilienpässe können während der Sprechzeiten im Rathaus, Bürgerbüro, Schlossplatz 1, beantragt oder geändert werden. Die Gutscheinkarte für 2023 kann dort auch abgeholt werden. Ein bereits ausgestellter Landesfamilienpass muss vorgelegt werden. Wenn eines der der aufgeführten Kinder bereits volljährig ist, muss nachgewiesen werden, dass das Kind noch kindergeldberechtigt ist.
Wer hat Anspruch auf einen Landesfamilienpass?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind,
- Familien, mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (ab 50 %),
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, die Wohngeld-, Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, oder
- Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die Kinder müssen mit den Eltern bzw. dem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben.
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