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Führerscheinumtausch: Wann ist es Pflicht?
Der Umtausch der Führerscheine ist seit der Sitzung des Bundesrates am 15.02.2019 beschlossen. Nicht nur die grauen und rosafarbenen Führerscheine sind von dem Umtausch betroffen, sondern auch alle Kartenführerscheine, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden. Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Fahrerlaubnis erlischt natürlich nicht, es muss lediglich nach Ablauf der Gültigkeit das Dokument erneuert werden.
Führerscheintausch im Rathaus
Der Umtausch kann bequem im Rathaus, Bürgerbüro, Schlossplatz 1, beantragt werden. Neben dem alten Führerschein muss ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Passbild mitgebracht werden. Bei der Antragstellung ist eine Anzahlung in Höhe von 5,- Euro in bar zu leisten. Die restliche Gebühr erhebt das Landratsamt per Gebührenbescheid.
Damit nicht Millionen Autofahrer auf einmal einen neuen Führerschein beantragen, sind die Fristen zur Umtauschpflicht gestaffelt.
Was ist zu beachten?
Allerdings ist zu beachten, dass die Ausstellung eines internationalen Führerscheines beim Landratsamt Göppingen nur möglich ist, wenn ein Scheckkartenführerschein vorgelegt wird.
Haben Sie Fragen?
Fragen zum Ablauf des Umtauschs beantworten gerne die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros unter Tel. 0 71 61 / 8 04 - 0.
Alle anderen Fragen richten Sie bitte an die Führerscheinstelle des Landratsamts Göppingen (Tel. 0 71 61/ 2 02 - 52 33).
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