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Corona: Aktuelle Regeln im Rathaus und in den städtischen Einrichtungen
In Baden-Württemberg bleibt die Maskenpflicht und 3G-Regelung in einigen Bereichen bis 30. Mai 2022 weiter bestehen. Näheres finden Sie bei den allgemeinen Alltagsregeln. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu Ihrem Besuch im Rathaus und zu den städtischen Einrichtungen.
Ihr Besuch im Rathaus
Bei Ihrem Besuch im Rathaus bitten wir Sie, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen und die Hände am Eingang zu desinfizieren. Achten Sie bitte darauf, das Rathaus nur zu betreten, wenn Sie keine Symptome (z.B. Husten oder Halsschmerzen) haben. Für einen Besuch im Rathaus muss kein Termin mehr vereinbart werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Stadtverwaltung dennoch, vorab telefonisch mit den Mitarbeitenden Kontakt aufzunehmen oder online unter www.eislingen.de/termine einen Termin zu buchen. Auf Begleitpersonen sollten Sie bitte, wenn möglich, verzichten.
Aktuelles zu den städtischen Einrichtungen
In allen Innenräumen von städtischen Einrichtungen empfehlen wir, eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sollten Sie beim Betreten die Hände desinfizieren . Bitte sehen Sie unbedingt von einem Besuch der Einrichtung ab, wenn Sie Symptome (z.B. Husten, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit) verspüren! Zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Mitarbeitenden trägt das Personal ebenfalls FFP2-Masken.
Bitte tragen Sie eine Maske in unseren städtischen Einrichtungen:
- Hallenbad
- Musikschule
- Stadtbücherei
- Stadthalle
- Treff im Löwen
- Seminarräume der VHS
- Innenräume der Sportstätten und in den Sporthallen
- in den Aussegnungshallen der Friedhöfe
Weitere Hinweise
Schulen
Für die Teilnahme an Präsenzunterrichten besteht weiterhin eine Pflicht von zwei Tests pro Woche. Quarantänebefreite Personen sind davon ausgenommen, dürfen sich aber freiwillig testen. Die 5-Tage-Testung nach einem positiven Fall in der Klasse entfällt. (Details)
Standesamtlich heiraten
Derzeit können bei Eheschließungen ergänzend zum Brautpaar noch 18 Gäste und die Standesbeamtin oder der Standesbeamte an der Trauung teilnehmen. Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Weitere Fragen beantworten gerne auch die Mitarbeiterinnen im Standesamt unter der Telefonnummer 07161 / 804-125.
Trauerfeiern und Beerdigungen
Hinweise zu den aktuellen Regeln auf den Eislinger Friedhöfen finden Sie hier. Bei weiteren Fragen informieren die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung (Telefon: 07161 804-320).
Wochenmarkt
Das Tragen einer medizinischen Maske, FFP2-Maske oder vergleichbaren Maske wie KN95/N95 wird auf dem Wochenmarkt dringend empfohlen, um Ansteckungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere direkt am Stand beim Einkauf, da hier der Kontakt zwischen Kundschaft und Verkäuferinnen und Verkäufer sehr nah ist.
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