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Neue Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am Montag, 19.10.2020 in Kraft
19.10.2020
Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen ruft die Landesregierung die dritte Pandemiestufe aus. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Der Landkreis behält sich vor, basierend auf der neuen Corona-Verordnung des Landes in Abhängigkeit von den Infektionszahlen eine weitergehende Allgemeinverfügung zu erlassen.
Das sind die wesentliche Änderungen der Corona-Verordnung ab 19. Oktober 2020
- Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Begrenzung von privaten Veranstaltungen auf zehn Personen oder zwei Hausstände.
- Begrenzung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf 100 Personen.
Abstand + Hygiene + Alltagsmaske
Die Landesregierung appelliert noch einmal eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.Informieren Sie sich hier tagesaktuell zur Corona-Lage
PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)