Dienstleistung
Schwerbehindertenausweis verlängern
Schwerbehindertenausweis verlängern:
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich. Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:
- unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
- zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.
Ist eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.
Grad der Schwerbehinderung erhöhen:
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert oder verschlechtert hat, können Sie mit dem Formular auf dieser Menüseite die Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung beantragen.Merkzeichen beantragen:
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert oder verschlechtert hat, können Sie mit dem Formular auf dieser Menüseite ein Merkzeichen beantragen.das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Schwerbehindertenausweis – Änderungsantrag
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Schwerbehindertenausweis – Datenschutzhinweis
Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis oder bei Ihnen wurde durch das Versorgungsamt bereits ein Grad der Behinderung unter 50 festgestellt.
Die Erhöhung oder Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle mit den Formularen auf dieser Menüseite beantragen.Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.
Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Schwerbehindertenausweis bei Ausstellung eines neues Ausweises:
- Passbild
- aktueller Befund Ihrer behandelnden Ärzte
- Vollmacht
- Personalausweis der vertretenden Person
kostenfrei
Keine
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- § 152 (Feststellung der Behinderung, Ausweise)
§ 6 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) (Gültigkeitssdauer)