Dienstleistung

Gewässer

Für die öffentlichen Gewässer auf Eislinger Markung (Gewässer 2. Ordnung) ist das Tiefbauamt zuständig. Für die Fils (Gewässer 1. Ordnung) ist das Regierungpräsidium Stuttgart zuständig.

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Mitarbeiter
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Rechtsgrundlage

Wassergesetz für Baden-Württemberg

Wasserhaushaltsgesetz

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Zugehörigkeit zu