Dienstleistung
Straßenbeleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung ist das Tiefbauamt zuständig. Nach dem Gemeinderatsbeschluss werden nur noch defekte Straßenleuchten wieder instand gesetzt, die dem Tiefbauamt gemeldet werden. Im Winterhalbjahr werden alle 4 Wochen, im Sommerhalbjahr alle 8 Wochen die gemeldeten Straßenleuchten wieder instand gesetzt.
Bitte bachten Sie, dass im nichtinnerstädtischen Bereich ab 20:00 Uhr bis 6:30 Uhr, im Regelfall, nur noch jede zweite Straßenleuchte eingeschaltet, oder reduziert, ist.
Im innerstädtischen Bereich ist die Sparschaltung von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr aktiviert.
Bitte melden Sie defekte Straßenleuchten an Sabine Schlesinger. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an Thomas Müller vom Tiefbauamt.
Bitte bachten Sie, dass im nichtinnerstädtischen Bereich ab 20:00 Uhr bis 6:30 Uhr, im Regelfall, nur noch jede zweite Straßenleuchte eingeschaltet, oder reduziert, ist.
Im innerstädtischen Bereich ist die Sparschaltung von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr aktiviert.
Bitte melden Sie defekte Straßenleuchten an Sabine Schlesinger. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an Thomas Müller vom Tiefbauamt.