Dienstleistung

Straßenbeleuchtung

Für die Straßenbeleuchtung ist das Tiefbauamt zuständig. Nach dem Gemeinderatsbeschluss werden nur noch defekte Straßenleuchten wieder instand gesetzt, die dem Tiefbauamt gemeldet werden. Im Winterhalbjahr werden alle 4 Wochen, im Sommerhalbjahr alle 8 Wochen die gemeldeten Straßenleuchten wieder instand gesetzt. 

Bitte bachten Sie, dass im nichtinnerstädtischen Bereich ab 20:00 Uhr bis 6:30 Uhr, im Regelfall, nur noch jede zweite Straßenleuchte eingeschaltet, oder reduziert, ist.
Im innerstädtischen Bereich ist die Sparschaltung von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr aktiviert.

Bitte melden Sie defekte Straßenleuchten an Sabine Schlesinger. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an Thomas Müller vom Tiefbauamt.

^
Mitarbeiter