Dienstleistung

Wasserversorgungsbeiträge

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen müssen Sie einen Anschlussbeitrag entrichten. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde den Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken).

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erheben.

Siehe auch Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen  - Beiträge zahlen.

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Satzung