Dienstleistung

Grundsteuererlass

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
Entsprechend § 34 Abs. 2 GrStG ist ein jährlicher Antrag erforderlich; dabei ist der Antrag bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März zu stellen.
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Erforderliche Unterlagen

fordert die Steuerabteilung vom Antragsteller an

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Rechtsgrundlage
Nach § 33 GrStG wird bei einer Minderung des Rohertrags des Steuergegenstandes um mehr als die Hälfte die Grundsteuer in Höhe von 25 % erlassen, wird kein Ertrag erzielt, wird die Grundsteuer zur Hälfte erlassen, sofern der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat.



Bezugsgröße ist der Steuergegenstand gem. § 2 GrStG in seiner Gesamtheit, d.h. zum Beispiel das Mietwohngrundstück (nicht aber eine Wohnung von mehreren), das Einfamilienhaus, das Zweifami­lienhaus usw.



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Zugehörigkeit zu
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