Dienstleistung
Vergnügungssteuer
Die Aufsteller von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit melden die aufgestellten Spielgeräte unter Angabe
- des Aufstellungsortes,
- der Art,
- der Zulassungsnummer des Spielgerätes und
- des Aufstellungsdatums
an.
Bei Abbau des Spielgeräts erfolgt beim zuständigen Sachbearbeiter auf Anzeige die Abmeldung.
Weiterhin wird hier die zur Berechnung der Vergnügungssteuer nötige Bruttokasse der Spielgeräte gemeldet.
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Vergnügungssteuer – Anmeldung Spielgeräte
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Vergnügungssteuererklärung