Dienstleistung
Baulandumlegung
Baulandumlegung bedeutet die Neuordnung von Grundstücken nach Lage, Form und Größe zur zweckmäßigen Neugestaltung, um sie einer baulichen Nutzung zuzuführen.
Die Bauverwaltung hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
- Vorbereitung und Abschluss von Umlegungsvereinbarungen
- Vorbereitung der Beschlüsse des Ausschusses für Bodenordnung
- Protokollführung bei den Sitzungen des Ausschusses für Bodenordnung
- Genehmigungen nach Paragraph 51 Baugesetzbuch zu allen notariellen Vorgängen während eines Verfahrens