Dienstleistung

Baulandumlegung

Baulandumlegung bedeutet die Neuordnung von Grundstücken nach Lage, Form und Größe zur zweckmäßigen Neugestaltung, um sie einer baulichen Nutzung zuzuführen.

Die Bauverwaltung hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
  • Vorbereitung und Abschluss von Umlegungsvereinbarungen
  • Vorbereitung der Beschlüsse des Ausschusses für Bodenordnung
  • Protokollführung bei den Sitzungen des Ausschusses für Bodenordnung
  • Genehmigungen nach Paragraph 51 Baugesetzbuch zu allen notariellen Vorgängen während eines Verfahrens
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Mitarbeiter
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