Baulandumlegung bedeutet die Neuordnung von Grundstücken nach Lage, Form und Größe zur zweckmäßigen Neugestaltung, um sie einer baulichen Nutzung zuzuführen.
Die Bauverwaltung hat unter anderem folgende Aufgaben:
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Vorbereitung und Abschluss von Umlegungsvereinbarungen
Vorbereitung der Beschlüsse des Ausschusses für Bodenordnung
Protokollführung bei den Sitzungen des Ausschusses für Bodenordnung
Genehmigungen nach Paragraph 51 Baugesetzbuch zu allen notariellen Vorgängen während eines Verfahrens