Dienstleistung
Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Wenn Sie eine Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen möchten, senden Sie dazu bitte vorab eine E-Mail an baulastenauskunft(at)eislingen.de oder kontaktieren uns telefonisch unter der Nummer 07161 804-323.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Baulasten – Einsicht beantragen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, um Baulasten einzusehen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte. Dies jedoch nur mit Vollmacht des Grundstückeigentümers.
Bitte senden Sie dazu vorab eine E-Mail an die Stadtverwaltung Eislingen.
Kontakt: baulastenauskunft(at)eislingen.de
Sie können das obenstehende Online-Formular nutzen oder folgende PDF herunterladen und ausfüllen:
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Wir bearbeiten Ihre Anfrage so zügig wie möglich. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Unter Umständen kann sich die Bearbeitung verzögern. Planen Sie deshalb bitte eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen ein.
Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.