Dienstleistung

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Formular & Online-Prozess
  • Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Hundesteuer Anmeldung Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen. Das Formular ist barrierefrei.
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Voraussetzungen

Sie halten einen Hund. Dieser muss ab der 12. Lebenswoche angemeldet werden. Der Hund kann nur von einer volljährigen Person angemeldet werden.

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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

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Erforderliche Unterlagen
  • Anmeldung zur Hundesteuer (evtl. Sorgeberechtigter)

  • Kopie vom Impfpass oder Heimtierpass (als Nachweis der Hunderasse)

Achtung: Bei Kampfhunden gelten andere Bedingungen. Siehe Kampfhund.

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Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

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Kosten/Leistung

Hunde ohne abgelegte Prüfung

  • Ersthund                    144 Euro im Jahr
  • Weiterer Hund         252 Euro im Jahr

Hunde mit Prüfung

Eine Minderung der Hundesteuer ist bei einer abgelegten Prüfung wie z.B. Agility, Teamtest, Begleithunde Prüfung oder gleichwertiger Prüfung möglich. Mit erbrachtem Nachweis verringert sich die Hundesteuer bis zu 2 Jahre rückwirkend wie folgt:

  • Ersthund                    108 Euro im Jahr
  • Weiterer Hund         216 Euro im Jahr

Informationen zur Hundesteuer Befreiung finden Sie unter der Rubrik Hundesteuer  - Befreiung beantragen

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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Auch das nicht Mitführen der Hundesteuermarke kann bei einer Kontrolle zu einem Bußgeldverfahren führen.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu

  • Leinenzwang,
  • Hundekotbeseitigung und
  • verbotenen Orten, wie beispielsweise Metzgereien in Eislingen.
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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Weitere Hinweise
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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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